Lufthansa übt Kritik an Treibstoffquoten in der EU
Die Lufthansa kritisiert eine EU-Einigung zur Förderung nachhaltiger Flugkraftstoffe. Die geplante Pflicht, Kerosin ab 2025 in immer grösseren Mengen nachhaltige Kraftstoffe beizumischen, führe zu einer strukturellen Benachteiligung von international tätigen europäischen Fluggesellschaften, argumentierte die Lufthansa am Mittwoch.
Das Wichtigste in Kürze
- Zudem geht der Konzern, zu dem auch die Swiss gehört, nach eigenen Angaben davon aus, dass die Pläne keinen Nutzen für die Umwelt haben, da sie zu mehr Flügen über nichtbetroffene Drehkreuze wie Istanbul führen könnten.
Dies benachteilige EU-Flughäfen, an denen Passagiere vorrangig umstiegen. Es bestehe die Gefahr, dass der Treibhausgasausstoss nur ins Ausland verlagert werde.
Unterhändler des Europaparlaments und der EU-Staaten hatten sich in der Nacht zum Mittwoch darauf geeinigt, dass Kerosin künftig eine bestimmte Menge nachhaltiger Treibstoffe beigemischt werden muss. Dazu zählen dem Parlament zufolge synthetisch hergestellte Kraftstoffe wie E-Kerosin, aber etwa auch mit erneuerbaren Energien hergestellter Wasserstoff oder bestimmte Biokraftstoffe. Nach Angaben der EU-Kommission dürften sich mit dieser Massnahme die jährlichen CO2-Emissionen von Luftfahrzeugen bis 2050 um etwa zwei Drittel senken lassen.
Konkret kritisieren die Lufthansa und der Branchenverband BDL, dass beispielsweise ein Flug über ein EU-Drehkreuz unverhältnismässig teurer würde. Denn die Vorgaben gelten nicht für Flüge zwischen zwei Drittstaaten. Sprich: Bei einem Flug von Frankfurt über Istanbul nach Hongkong müsste theoretisch weniger der teureren nachhaltigen Kraftstoffe beigemischt werden als bei einem Direktflug Frankfurt-Hongkong.
Die CDU-Europaabgeordneten Jens Gieseke und Hildegard Bentele sehen in der EU-Einigung viel Potenzial. So betonte Gieseke am Mittwoch, dass Deutschland ein wichtiger Produktionsstandort für nachhaltige Kraftstoffe werden könne. Bentele sagte mit, Hersteller hätten nun Planungssicherheit. Die Einigung muss noch formell vom Parlament und den EU-Staaten bestätigt werden.