Marke «Adlon» bleibt für Berliner Luxushotel reserviert

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Luxemburg,

Die Marke «Adlon» bleibt exklusiv für das Berliner Luxushotel Adlon Kempinski reserviert.

Eingangshalle des Adlon Kempinski in Berlin
Eingangshalle des Adlon Kempinski in Berlin - AFP

Das Wichtigste in Kürze

  • Sanitärprodukte-Hersteller unterliegt vor Europäischem Gericht .

Das erstinstanzliche Gericht der Europäischen Union (EuG) in Luxemburg wies am Mittwoch eine Klage des Sanitärprodukte-Herstellers Kludi ab, der Badarmaturen unter der Marke «Adlon» verkaufen wollte. (Az: T-144/19)

Das Berliner Luxushotel Adlon eröffnete ursprünglich im Oktober 1907, brannte am Ende des Zweiten Weltkriegs 1945 aber vollständig aus. Nach dem Fall der Mauer entstand an gleicher Stelle ein an das historische Vorbild angelehnter Neubau, der im August 1997 als das heutige Hotel Adlon Kempinski eröffnet wurde. 2005 liessen die Betreiber den Traditionsnamen «Adlon» als EU-Marke für Hotel- und Restaurationsdienstleistungen schützen.

2012 beantragte der Sanitärprodukte-Hersteller Kludi aus Menden im Sauerland die Eintragung von «Adlon» als Marke unter anderem für Badarmaturen. Das EU-Markenamt EUIPO lehnte dies ab. «Adlon» stehe bei den Verbrauchern für «Qualität, Luxus und ein anspruchsvolles Design». Es bestehe die Gefahr, dass Kludi den guten Ruf des Berliner Luxushotels ausnutze. Dagegen klagte Kludi.

Das EuG wies die Klage nun jedoch ab. Die ältere Marke «Adlon» sei bekannt für die Beherbergung und Verpflegung von Gästen. Bei einer Verwendung der Marke auch für Sanitärprodukte bestehe die Gefahr, dass die Verbraucher beide miteinander verbinden und Kludi so ohne jede Gegenleistung von Ruf und Wertschätzung des Luxushotels profitiert.

Deutlich wiesen die Luxemburger Richter das Argument ab, Adlon Kempinski habe Bekanntheit und Ruf der Marke nicht ausreichend belegt. Kludi habe «selbst offenkundig versucht, den vom Hotel Adlon repräsentierten besonderen Stil, nämlich den nostalgischen Einrichtungsstil vom Beginn des 20. Jahrhunderts, für sich in Anspruch zu nehmen».

Kludi kann gegen dieses Urteil noch Rechtsmittel zum Europäischen Gerichtshof (EuGH) einlegen.

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