MCH Group legt gegen UEK-Entscheid Beschwerde bei Finma ein
Das Wichtigste in Kürze
- Die MCH Group hatte mit James Murdoch einen guten Investor gefunden.
- Ein Entscheid der Übernahmekommision (UEK) verhindert Murdochs Einstieg.
- Die MCH Group hat nun Beschwerde gegen diesen Entschluss eingelegt.
James Murdoch soll bei der Basler MCH Group einsteigen. Doch die Übernahmekommission (UEK) hat den Beschluss für ungültig erklärt. Nun lest die Messbetreiberin Beschwerde gegen einen UEK-Entscheid bei der Finanzmarktaufsicht Finma ein.
Die UEK hatte einen Beschluss der ausserordentlichen Generalversammlung vom 3. August für ungültig erklärt, der den Einstieg von Murdoch mit seiner Lupa Systems betrifft.
Diese UEK-Entscheidung widerspreche den Statuten der MCH Group, teilte die angeschlagene Messebetreiberin am Freitag in einem Communiqué mit.
Komplexe Rettungsaktion der MCH Group
Die Messebetreiberin möchte bekanntlich mittels einer Rettungsaktion den Einstieg von James Murdoch ermöglichen. Im Rahmen einer Kapitalerhöhung soll so neues Geld an die MCH fliessen. Diese wurde von den Aktionären an einer ausserordentlichen Generalversammlung bereits abgesegnet.
Doch hat die Übernahmekommission (UEK) eine Einsprache von Vermögensverwalter und MCH-Aktionär Erhard Lee gegen diesen Plan in einem Punkt gutgeheissen. So hat sie nämlich eine an der GV beschlossene «Opting-up»-Klausel für nicht wirksam erklärt.
Im Falle eines erfolgreichen Deals müssten dank der Klausel keine öffentlichen Übernahmeangebote durch die Verschiebungen im Aktionariat gemacht werden. Die Umschichtungen im Aktienregister könnten dazu führen, dass die Beteiligung des Kantons Basel-Stadt als MCH-Hauptaktionär vorübergehend über 50 Prozent steigt. Diejenige von Murdoch könnte die 33,3-Prozent-Schwelle überschreiten.
Dann wären sowohl die öffentliche Hand wie auch der Milliardärssohn Murdoch verpflichtet, allen Aktionären ein Übernahmeangebot zu machen. Sie müssten dann viel mehr Geld in die Hand nehmen und gegen ihren Willen weitere Anteile des Unternehmens kaufen.
Genau dies sollten diese «Opting-up»-Klauseln verhindern. Die Übernahmekommission genehmigte nun in ihrem Entscheid die Klausel im Fall des Kantons Basel-Stadt. Sie lehnte sie deren Einführung im Fall von James Murdoch hingegen ab.
Keine «Mehrheit der Minderheit» erreicht
Als Grund für die Ablehnung gab die UEK an: Das übernahmerechtlich erforderliche Quorum der «Mehrheit der Minderheit» ist nicht erreicht worden. Das bedeutet konkret: Stimmenthaltungen an der ausserordentlichen Generalversammlung der MCH Group hätten als Nein-Stimmen mitgezählt werden müssen.
Gemäss Auslegung der MCH Group widerspricht eine solche Art der Stimmenzählung ihren Statuen, wie sie in ihrem Communiqué schreibt. Deshalb legt sie Beschwerde bei der Finma ein.
Ohne diese Opting-up-Klausel darf Murdochs Lupa Systems im Rahmen der vorgesehenen Kapitalerhöhung maximal einenein Drittel an der MCH Group erwerben. Und dies, ohne ein öffentliches Pflichtangebot machen zu müssen.