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Mindestlohn in Deutschland soll auf 12,41 Euro steigen

Keystone-SDA
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Deutschland,

Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland soll ab 2024 von 12,00 auf 12,41 Euro angehoben werden. Weiter soll er nach einem Jahr auf 12,82 Euro steigen.

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Zurzeit beträgt der Mindestlohn in Deutschland 12 Euro pro Stunde. (Symbolbild) - Fernando Gutierrez-Juarez/dpa-Zentralbild/dpa

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Mindestlohn in Deutschland soll im Jahr 2024 auf 12,41 Euro angehoben werden.
  • Nach Vorschlag der Mindestlohnkommission soll er nach einem Jahr auf 12,82 Euro steigen.
  • Die Arbeitnehmervertreter sind gegen diese in ihren Augen zu geringe Anhebung.

Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn in Deutschland soll zum 1. Januar 2024 von 12,00 (11,70 Franken) auf 12,41 Euro (12,10 Franken) steigen. Ein Jahr später soll er auf 12,82 Euro angehoben werden. Diesen Vorschlag legte die zuständige Mindestlohnkommission am Montag in Berlin vor.

Die Empfehlung wurde dieses Mal allerdings nicht im Einvernehmen getroffen. Die Arbeitnehmervertreter in der Kommission sind gegen diese in ihren Augen zu geringe Anhebung. Sie wurden nach eigenen Angaben in der Kommission überstimmt.

Der Vorschlag der Mindestlohnkommission muss von der Bundesregierung noch per Verordnung verbindlich gemacht werden. Normalerweise ist das Formsache. Wie es vor dem Hintergrund dieses Abstimmungsergebnisses läuft, bliebt am Montag zunächst unklar.

Positionen sehr weit auseinander gelegen

Im Beschluss der Mindestlohnkommissionheisst es: «Die Beschlussfassung fällt in eine Zeit schwachen Wirtschaftswachstums und anhaltend hoher Inflation in Deutschland. Dies stellt für Betriebe und Beschäftigte gleichermassen grosse Herausforderungen dar.» Die Mehrheit der Kommission halte es im Rahmen einer Gesamtabwägung für vertretbar, den Mindestlohn in diesem Umfang zu erhöhen.

Die Mindestlohnkommission habe gegen die Stimmen der Gewerkschaften einen absolut nicht zufriedenstellenden Beschluss gefasst, teilte der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) mit. Vorstandsmitglied Stefan Körzell, der auch Mitglied der Mindestlohnkommission ist, sagte am Montag in Berlin: «Für eine Anpassung lediglich im Cent-Bereich konnten wir auf keinen Fall unsere Hand reichen.»

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Fahnen des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) in Leipzig. (Symbolbild) - Jan Woitas/dpa-Zentralbild/dpa

Mit dem Beschluss erlitten die fast sechs Millionen Mindestlohnbeschäftigten einen enormen Reallohnverlust. «Um einen Mindestschutz und einen Ausgleich der Inflation zu gewährleisten, hätte der Mindestlohn zumindest auf 13,50 Euro steigen müssen. Die Arbeitgeber und die Vorsitzende der Kommission haben sich dem verweigert.»

Die Positionen hätten sehr weit auseinander gelegen, sagte die Vorsitzende der Mindestlohnkommission, Christiane Schönefeld, bei einer Pressekonferenz in Berlin. Die Verhandlungen dauerten ihren Angaben nach bis in den frühen Montagmorgen.

Gesetzlichen Mindestlohn gibt es seit 2015 in Deutschland

Die Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP hatte den Mindestlohn zuletzt zum 1. Oktober 2022 ausnahmsweise per Gesetz von 10,45 Euro auf 12 Euro angehoben. Vor allem die SPD hatte sich im Bundestagswahlkampf 2021 dafür eingesetzt. Der aktuelle Erhöhungsschritt soll nun wieder wie üblich auf Vorschlag der Kommission zustande kommen.

Angesichts stark gestiegener Verbraucherpreise hatten sich unter anderem Sozialverbände für eine Anhebung um 2 Euro auf 14 Euro ausgesprochen. Es wurde auch darauf verwiesen, dass höhere Löhne später zu höheren Renten führen.

Aus der Wirtschaft kamen dagegen Warnungen. Der Hauptgeschäftsführer des Handelsverbands Deutschland (HDE), Stefan Genth, sagte: «Eine zu deutliche und zu schnelle Erhöhung des Mindestlohns wäre für viele Handelsunternehmen nur sehr schwierig zu stemmen.»

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Stefan Genth ist Hauptgeschäftsführer des Handelsverbandes Deutschland. (Archivbild) - Annegret Hilse/Reuters/POOL/dpa

Den gesetzlichen Mindestlohn gibt es seit 2015 in Deutschland. Zum Start lag er bei 8,50 Euro die Stunde und ist seitdem mehrfach erhöht worden. Nach Mindestlohngesetz muss eine Kommission alle zwei Jahre unter Berücksichtigung der Tarifentwicklung einen Vorschlag für die Höhe der Lohnuntergrenze machen. Die Kommission muss aus jeweils drei Arbeitgeber- und Gewerkschaftsvertretern, zwei Wissenschaftlern und einer oder einem Vorsitzenden besetzt werden.

Stimmberechtigt sind die Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter. Kommt es zum Patt, kann der oder die Vorsitzende mit seiner Stimme eine Mehrheit herstellen. Das war dieses Mal der Fall.

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes profitierten von der letzten Erhöhung im vergangenen Herbst rund 5,8 Millionen Beschäftigte. Sie verdienten vorher weniger als 12 Euro die Stunde. Arbeitgebern, die gegen die Lohnuntergrenze verstossen, drohen Bussgelder bis zu 500'000 Euro.

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