Mindestzinssatz bei beruflicher Vorsorge bleibt bei einem Prozent

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Bern,

Der Bundesrat hat am Mittwoch entschieden, den Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge 2022 bei einem Prozent zu belassen.

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Anlagen, welche gewisse Bereiche ausschliessen, sind dabei der beliebteste Investmentansatz. (Symbolbild). - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Mit diesem Entscheid bleibt der Mindestzinssatz seit 2017 unverändert.
  • Die Gewerkschaften verlangten eine Erhöhung auf 1,25 Prozent.

Der Bundesrat belässt den Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge 2022 bei einem Prozent. Dies hat er an seiner Sitzung vom Mittwoch entschieden. Mit dem Mindestzinssatz wird festgelegt, zu wie viel Prozent das Vorsorgeguthaben laut dem Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge (BVG) mindestens verzinst werden muss.

Entscheidend bei der Festlegung der Höhe des Mindestzinssatzes ist laut Gesetz die Entwicklung der Rendite von Bundesobligationen sowie von Aktien, Anleihen und Liegenschaften. Je tiefer der Satz, desto weniger wachsen die Guthaben der Versicherten.

Die Rendite der Bundesobligationen ist weiterhin tief, wie der Bundesrat schreibt. Aufgrund der insgesamt guten Entwicklung der Finanzmärkte sei eine Senkung des Mindestzinssatzes nicht gerechtfertigt. Die weiterhin tiefen Zinsen und die gedämpften Renditeerwartungen würden gegenwärtig jedoch auch keine Erhöhung des Satzes nahelegen.

Mindestzinssatz seit 2017 unverändert

Mit diesem Entscheid bleibt der Mindestzinssatz seit 2017 unverändert. Der Bundesrat folgt mit seinem Beschluss auch der Empfehlung der Eidgenössische Kommission für berufliche Vorsorge (BVG-Kommission) von Ende August.

Die Gewerkschaften verlangten hingegen eine Erhöhung auf 1,25 Prozent. Die Arbeitgeber wollten mehrheitlich bei einem Prozent bleiben. Eine Ausnahme war der Arbeitgeberverband, der für einen Mindestzinssatz von 0,4 oder allenfalls 0,5 votierte.

Von 1985 bis 2011 betrug der Satz 4 Prozent. Per 2012 wurde er dann auf 1,5 Prozent gesenkt. 2014 erhöhte der Bundesrat den Mindestzinssatz wieder auf 1,75 Prozent, 2015 senkte er ihn auf 1,25 Prozent. Seit 2017 beträgt der Satz 1 Prozent.

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