Nach Landung am Mont-Blanc droht Schweizer Piloten Lizenz-Entzug
Das Wichtigste in Kürze
- Zwei Schweizer Alpinisten landeten am Dienstag im Mont-Blanc-Massiv.
- Dem Piloten könnten nun Sanktionen aus der Schweiz und Frankreich drohen.
- Die französischen Behörden prüfen noch, welcher Straftat sie ihn verfolgen können.
Dem Schweizer Piloten, der am Dienstag mit einer Piper im Mont-Blanc-Massiv gelandet ist, drohen Sanktionen in der Schweiz. Nach Angaben des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (Bazl) können diese bis zu einem Entzug der Pilotenlizenz reichen.
Das Bazl sei von Frankreich noch nicht offiziell über den Vorfall informiert worden. Das sagte Bazl-Sprecher Antonello Laveglia am Donnerstag der Nachrichtenagentur SDA auf Anfrage. Das Amt habe deshalb noch keine genaue Kenntnis der Fakten.
Ob das Verfahren gegen den Piloten in Frankreich oder der Schweiz geführt wird, ist noch unklar. Das Vergehen wurde im Nachbarland verübt, aber die Maschine ist in der Schweiz immatrikuliert.
Frankreich kann Sanktionen ergreifen
Unabhängig von einem Verfahren in Frankreich könnten die Schweizer Behörden aber Sanktionsmassnahmen gegen einen fehlbaren Piloten ergreifen. Dies kommentierte der Sprecher entsprechende Berichte in Westschweizer Medien. Laut Schweizer Gesetz sind je nach Schwere des Vergehens Geldstrafen bis zu 20'000 Franken sowie ein Entzug der Pilotenlizenz möglich.
Zwei Schweizer Bergsteiger wurden vor zwei Tagen am Mont-Blanc in den französischen Alpen von der Polizei abgefangen. Sie waren mit einem Kleinflugzeug des Aero-Clubs Genf auf 4450 Metern Höhe gelandet. Anschliessend hatten sie sich auf den Weg zum Gipfel gemacht.
«Die Stelle ist nicht als Gebirgslandeplatz gelistet», sagt Polizeioberst Stéphane Bozon. Eine Identitätsüberprüfung bei den beiden Insassen des Flugzeugs habe ergeben, dass es sich um zwei Schweizer handle. Die Polizisten verwiesen die Bergsteiger des Platzes, worauf diese gleich wieder abhoben. Der Bürgermeister von Chamonix, Eric Fournier, bezeichnet den Vorfall als «Provokation».
Straftat noch unklar
In Frankreich überlegt die Justiz noch, wegen welcher Straftat sie den Piloten verfolgen soll, weil derartige Fälle äusserst selten sind. Laut der französischen Zeitung «Le Dauphiné» kann die Nichteinhaltung einer Präfekturverordnung mit einer Geldstrafe von 38 Euro geahndet werden.
Der Aero-Club Genf, dem das Flugzeug gehört, stellte den Vorfall am Mittwoch in einem Communiqué anders dar. Das Flugzeug sei an einer anderen Stelle im Mont-Blanc-Massiv gelandet, in der als «Dôme du Goûter» bekannten Region.
Diese sei im offiziellen französischen Luftfahrthandbuch aufgeführt. In dieser Publikation sind die vorgeschriebenen Flugwege und Flugräume eines Landes aufgezeichnet.