Pierin Vincenz: Die fünf wichtigsten Fragen zum Prozess

Laura Del Favero
Laura Del Favero

Zürich,

Der Prozess rund um Pierin Vincenz ist in vollem Gange. Es geht um Betrug, Stripclubs und Millionen von Franken. Hier das Wichtigste zum bisher Geschehenen.

Pierin Vincenz
Der ehemalige Raiffeisenchef Pierin Vincenz (l) kurz vor Beginn des ersten Prozesstages. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Ende Januar startete der Monsterprozess rund um den Ex-Bankenchef Pierin Vincenz.
  • Fünf Prozesstage sind bereits passé, mindestens vier weitere folgen im März.
  • Die Anklage fordert sechs Jahre Haft, die Verteidigung einen vollumfänglichen Freispruch.

Es ist einer der grössten Finanzprozesse in der Geschichte der Schweiz: Der Fall Pierin Vincenz. Bereits fünf volle Verhandlungstage sind vergangen, mindestens vier weitere folgen. Hier finden Sie eine Übersicht über den aktuellen Stand der Dinge.

Worum geht es?

Dem ehemaligen Raiffeisenchef Pierin Vincenz und dessen Geschäftskollegen Beat Stocker wird unter anderem Betrug und untreue Geschäftsbesorgung vorgeworfen. Dadurch sollen sie und mehrere Mitangeklagte mehrere Millionen Franken ergaunert haben.

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Pierin Vincenz (l) und Beat Stocker (r) erscheinen vor Gericht. - Keystone

Konkret sollen die beiden Hauptbeschuldigten auf Firmenübernahmen hingewirkt und gedrängt zu haben. Dabei sollen sie durch bestimmte Beteiligungen eigene finanzielle Interessen verfolgt und letztlich ihr eigenes Vermögen bereichert haben. So beispielsweise beim Kauf der Eurokaution durch die von ihnen gelenkte Kreditkartenfirma Aduno.

An Eurokaution sollen sich Vincenz und Stocker zuvor verdeckt privat beteiligt haben, um bei der Übernahme dann finanziell zu profitieren. Vergleichbare Vorgehensweisen werden ihnen in mehreren Fällen vorgeworfen.

Sollte der ehemalige Raiffeisenchef Pierin Vincenz verurteilt werden?

Pierin Vincenz wird zudem vorgeworfen, private Stripclubbesuche und familiäre Ferien auf Spesen seiner ehemaligen Arbeitgeberin, der Raiffeisenbank, gebucht zu haben. Die Rede ist von fast einer halben Million Franken.

Was fordert die Anklage?

Die Staatsanwaltschaft hatte das Vorgehen von Pierin Vincenz und Beat Stocker in den ersten Prozesstagen als dreist und unzulässig bezeichnet. Nebst den angeblichen Bereicherungen an Firmenübernahmen kritisierte die Anklage vor allem Vincenz’ Stripclub-Besuche. Von einer «Tour de Suisse durchs Rotlichtmillieu» war die Rede.

Auch weitere Anklagepunkte wie angebliche Firmenreisen für mehrere tausend Franken und eingesteckte Provisionen beanstandete die Staatsanwaltschaft. Sie fordert sowohl für Pierin Vincenz als auch für Beat Stocker eine Freiheitsstrafe von 6 Jahren.

Die beiden Privatklägerinnen Aduno (heute Viseca) und die Raiffeisen-Bank schlossen sich den Punkten der Staatsanwaltschaft grösstenteils an. Aduno macht zusammen mit der Privatklägerin Raiffeisen die beiden Hauptangeklagten für einen Schaden von insgesamt 25 Millionen Franken verantwortlich. Dieses Geld fordern sie nun zurück.

Was fordert die Verteidigung von Pierin Vincenz?

Am vierten Prozesstag erhielt die Verteidigung das Wort. Den Anfang machte Pierin Vincenz’ Anwalt Lorenz Erni. Während mehr als fünf Stunden versuchte er die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft zu entschärfen.

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Pierin Vincenz (l) und sein Anwalt Lorenz Erni. - Keystone

Demnach seien angebliche Bereicherungen durch Firmenübernahme nie im Sinne seines Mandanten gewesen. Und die zahlreichen Stripclub-Besuche seien nicht privater Natur, sondern für die Netzwerkpflege gewesen.

Auch Beat Stockers Anwalt stellte sich klar hinter seinen Mandanten. Beide Verteidiger sprachen sich für einen vollumfänglichen Freispruch der Angeklagten aus. Zudem fordern sie eine symbolische Entschädigung.

Warum tagt das Gericht im Zürcher Volkshaus?

Das Zürcher Bezirksgericht ist angesichts des immensen Publikumsinteresses zu klein. Nebst den betroffenen Parteien sind auch mehrere Dutzend Medienvertreterinnen und Medienvertreter vor Ort. Sämtliche Verhandlungen finden deshalb im Zürcher Volkshaus statt.

Wann geht der Prozess weiter und wann kommt es zum Urteil?

Die nächsten Verhandlungstage findet am 8. und 9. März statt. Dann dürften die Verteidiger der restlichen Mitangeklagten ihre Plädoyers sowie Repliken halten. Für sie alle gilt die Unschuldsvermutung.

Das entscheidende Urteil dürfte dann Mitte oder Ende März folgen, denn dann sind zwei weitere Prozesstage eingeplant. Noch ist völlig unklar, wie sich das Bezirksgericht Zürich im Fall Pierin Vincenz entscheiden wird. Denn sowohl die Anklage als auch die Verteidigung zeigten sich bislang von ihrer besten Seite.

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