Repower unterliegt am EU-Gericht bei Markenschutz-Streit
Der Bündner Energiekonzern Repower hat in einem Markenschutz-Streit mit dem Berner Klimaschutzverein repowermap.org den Kürzeren gezogen.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Bündner Energiekonzern Repower verliet im Markenschutz-Streit gegen seine Konkurrenz.
- Das EU-Gericht hat dem Konzern das exklusive Wort «repower» abgesprochen.
Der Bündner Energiekonzern Repower hat in einem Markenschutz-Streit mit dem Berner Klimaschutzverein repowermap.org den Kürzeren gezogen. Das EU-Gericht hat dem Unternehmen das Recht auf den exklusiven Gebrauch des Wortes «repower» abgesprochen.
Das Urteil wurde am Mittwoch vom Gericht der Europäischen Union (EuG) in Luxemburg gefällt. Es bestätigt einen Entscheid der Europäischen Markenschutzbehörde, wie der Klimaschutzverein repowermag.org am Donnerstag mitteilte. Demnach gehört das Wort «repower» in der EU zum Gemeingut und darf daher für energiebezogene Waren und Dienstleistungen von allen frei verwendet werden.
Die Wortmarke «Repower» sei als Folge des Entscheides in Europa nicht mehr gegen die Nutzung durch Dritte geschützt, schrieb Repower auf Anfrage in einer Stellungnahme. Aufgehoben sei der Schutz aber nur «in ausgewählten Geschäftsbereichen».
Vom Entscheid nicht betroffen sei das Logo des Energieunternehmens, die Wort-Bild-Marke «Repower». Diese sei weiterhin im bisherigen Umfang geschützt. Zudem werde der Markenschutz in der Schweiz vom Urteil nicht tangiert. Dieser gelte weiterhin vollumfänglich.
Auf das Tagesgeschäft hat der Entscheid laut Repower keinen direkten Einfluss. Das Unternehmen will das Urteil des Europäischen Gerichtshofes analysieren und dann über mögliche weitere Schritte entscheiden.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann an die zweite Instanz, den Europäischen Gerichtshof, weitergezogen werden.