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Santésuisse geht gegen überhöhte Laborkosten vor

Keystone-SDA
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Bern,

Santésuisse erachtet die Kosten für Laboruntersuchungen als zu hoch. Deshalb hat der Krankenkassenverband beim Bund eine Umstrittenheitsabklärung eingereicht. Diese verlangt Preisreduktionen für die umsatzstärksten Labortarife im Umfang von rund 300 Millionen Franken.

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Das Logo von Santésuisse. (symbolbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Seit Jahren stiegen die Kosten für Laboruntersuchungen deutlich stärker als die der gesamten obligatorischen Grundversicherung, heisst es in einer Mitteilung vom Mittwoch.

Mittlerweile entrichteten die Prämienzahlenden jährlich rund 1,6 Milliarden Franken für Laboruntersuchungen - ein Betrag, der mehr als vier Prämienprozenten entspreche.

Diese Entwicklung wolle Santésuisse nicht länger hinnehmen. Ziel des Antrags bei der zuständigen Kommission des Bundes sei es, die Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit der umsatzstärksten Laboranalysen zu überprüfen und schliesslich deren Preise zu senken. Damit könnten auf einen Schlag jährlich rund 300 Millionen Franken eingespart werden.

Basis dafür sei ein Preisvergleich mit Österreich, Deutschland, Holland und Frankreich. Die Preise in der Schweiz seien im Schnitt dreimal so hoch sind wie jene im vergleichbaren Ausland. Würden die Preise aller Laboranalysen auf das durchschnittliche Niveau der untersuchten Länder gesenkt, liesse sich pro Jahr sogar gegen eine Milliarde Franken einsparen.

Darüber hinaus wehrt sich die Santésuisse-Tochter Tarifsuisse AG gegen die Praktiken von Kick-back-Zahlungen von Labors an Ärzte und prüft rechtliche Schritte. Diese Kick-back-Zahlungen würden in unterschiedlichster Form gewährt. Das Spektrum reiche von Rabatten für medizinisches Material oder Apparaturen, über zinslose Darlehen bis hin zu direkten Zahlungen von gegen zehn Franken pro Auftrag.

Die Tarifsuisse AG habe im vergangenen Jahr mit den Beteiligten Kontakt aufgenommen und diverse Kontrollen eingeleitet. Im Namen der angeschlossenen Krankenversicherer behalte sie sich vor, Rückzahlungen in substanzieller Höhe geltend zu machen und diese nötigenfalls auch gerichtlich durchzusetzen.

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