Schnäppchen am Black Friday? Konsumenten werden oft getäuscht

Keystone-SDA
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Belgien,

Vermeintliche Schnäppchen bei der Rabattaktion Black Friday führen der EU-Kommission und deutschen Konsumentenschutzbehörden zufolge häufig in die Irre. In diesem Jahr verstiessen die Preisangaben auf mindestens 43 Prozent der überprüften Websites gegen EU-Recht.

Am Black Friday locken die Anbieter mit Schnäppchen. Doch oft werden die Konsumenten dabei getäuscht, wie eine Auswertung der EU-Kommission zeigt. (Symbolbild)
Am Black Friday locken die Anbieter mit Schnäppchen. Doch oft werden die Konsumenten dabei getäuscht, wie eine Auswertung der EU-Kommission zeigt. (Symbolbild) - sda - KEYSTONE/AP/Sholten Singer

Das Wichtigste in Kürze

  • Grundsätzlich sei für mehr als die Hälfte der überwachten Produkte ein Black-Friday-Preisnachlass angekündigt gewesen.

Davon wiederum seien 23 Prozent eindeutig unvereinbar mit EU-Recht gewesen, teilte die EU-Kommission am Montag mit.

Nach EU-Recht müssen Geschäfte und Online-Marktplätze bei der Ankündigung von Preisnachlässen den niedrigsten Preis der vergangenen 30 Tage für das Produkt angeben. Nach Angaben der EU-Kommission haben die nationalen Behörden aus 13 Ländern in diesem Jahr über einen Zeitraum von einem Monat die Preise von 16'000 Produkten von 176 Webseiten überwacht.

EU-Justizkommissar Didier Reynders rief die Online-Händler dazu auf, die Darstellung ihrer Rabatte zu überarbeiten. «Gute Angebote müssen ein echter Vorteil sein und keine manipulative Marketingtechnik», sagte der Belgier. Es liegt nun an den nationalen Behörden, die betroffenen Händler zu kontaktieren, geltendes Recht durchzusetzen und notfalls Strafen zu verhängen.

Auch in der Schweiz gibt es laut Experten Anbieter, die täuschen. Beispielsweise solche, die zwar mit dem Begriff «Black Friday» werben, allerdings gar keine Rabatte gewähren. Der Konsumentenschutz warnt zudem davor, dass viele Händler zwar mit hohen Rabatten locken, sich die Preise dabei aber auf die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers bezögen, welche meist viel zu hoch angesetzt sei. Der Konsumentenschutz empfiehlt daher, bei solchen Rabattaktionen immer die Preise zu vergleichen.

Auch gibt es immer wieder Fälle, in denen Händler die Preise vor dem Heruntersetzen zuerst künstlich erhöhen, um dann weniger Rabatt geben zu müssen. Das ist in der Schweiz jedoch gemäss der Preisbekanntgabeverordnung verboten. Laut Patrick Kessler vom Handelsverband gibt es allerdings immer wieder Schwarze Schafe.

Gerade am (heutigen) Montag wurde beispielsweise bekannt, dass der Möbelhändler Conforama wegen falscher Rabatte vor Gericht antraben muss. Das Unternehmen soll Aktionen mit durchgestrichenen Preisen präsentiert haben, welche deutlich über den tatsächlichen Preisen lagen, die Artikel allerdings gar nie zu den durchgestrichenen Preisen angeboten haben.

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