So wird Solarenergie in der Schweiz gefördert
Solarenergie wird allgemein sehr grosszügig in der Schweiz gefördert. Dabei kann sich die Förderung konkret je nach Kanton unterscheiden.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Solarenergie wird im Vergleich zu anderen Ländern in der Schweiz groszügig gefördert.
- Unter bestimmten Vorrausetzungen kann ein Bonus gezahlt werden.
Für Privatverbraucher, die sich eine Fotovoltaik-Anlage auf das Dach montieren wollen, gilt als grobe Faustregel: Ein Drittel der Investitionskosten wird vom Staat übernommen. Dazu kommt die Vergütung des eingespeisten Solarstroms durch die örtlichen Elektrizitätswerke.
Die Einmalvergütung des Bundes
Das wirkungsvollste Instrument zur Förderung der Fotovoltaik in der Schweiz ist die Einmalvergütung. Interessant für Privatverbraucher ist die Einmalvergütung für kleine Fotovoltaikanlagen (Kleiv).
Für Unternehmen, Kommunen und andere geschäftliche Verbraucher wird die Einmalvergütung für grosse Anlagen (Greiv) angeboten. Als kleine Anlagen gelten alle Solaranlagen bis 100 Kilowattpeak.
Im Jahr 2022 wurden 29'000 Anlagen mit der Kleiv gefördert, weitere 800 Anlagen mit der Greiv. Gemeinsam erzeugen alleine diese 2022 neu installierten Solaranlagen rund 620 Megawatt Strom.
2023 führt die Schweizer Regierung zusätzlich die Heiv ein, die hohe Einmalvergütung. Diese beträgt bis zu 60 Prozent der Investitionskosten statt wie bisher 30 Prozent.
Im Unterschied zur Kleiv und Greiv ist die Heiv nur für Solaranlagen gedacht, die keinen Eigenverbrauch nutzen können. Bei Anlagen bis 150 Kilowatt wird die Förderung 450 Franken pro Kilowatt betragen, bei grösseren Anlagen wird die Förderung auktioniert.
Solarenergie: Die Kleiv für Privatverbraucher
Private Haushalte, die sich Solarpaneele aufs Dach montieren lassen wollen, erhalten in der Regel die Kleine Einmalvergütung (Kleiv). Die Fördersumme liegt dann bei maximal 30 Prozent der Investitionskosten.
Wichtig: Bei einer integrierten Anlage können zehn Prozent mehr Förderung möglich sein. Als integrierte Anlage gelten Fotovoltaikanlagen, die eine Doppelfunktion als Wetterschutz oder Wärmedämmung auf dem Haus erfüllen. Zwischen frei stehenden und klassischen, auf dem Dach angebauten Anlagen wird kein Unterschied gemacht.
Dazu kommt ein Bonus infrage. Da gibt es einmal einen Zuschlag für Solaranlagen mit einem Neigungswinkel von mindestens 75 Grad. Dieser wird pro installiertem Kilowattpeak gezahlt.
Bei Solaranlagen mit einer Leistung von 150 Kilowatt ab 1500 Meter über dem Meer wird ein Höhenbonus gezahlt. Dieser wird ebenfalls pro installierten Kilowattpeak berechnet.
Das Bundesamt für Energie hat ein umfassendes Merkblatt mit weiterführenden Informationen herausgegeben. Dieses kann online unter dem Bereich der Förderung für Solarenergie abgerufen werden.
Einspeisevergütung der Elektrizitätswerke
Die meisten privaten Solaranlagen erzeugen mehr Solarenergie, als für den Eigenbedarf erforderlich ist. Darum wurden die lokalen Stromversorger gesetzlich verpflichtet, diesen Strom abzunehmen und zu vergüten. Innerhalb des gesetzlichen Rahmens können die Elektrizitätswerke die Preise jedoch selbst festlegen, was zu grossen Schwankungen führt.
Der Fotovoltaiktarif des Verbandes unabhängiger Energieerzeuger bietet eine Übersicht für alle Gemeinden und Elektrizitätswerke. So werden die Unterschiede mit einem Blick deutlich.
An der Spitze steht derzeit das Kantonale Elektrizitätswerk Nidwalden mit einer Solarenergie Einspeisevergütung von 31,5 Rappen pro Kilowattstunde. Den letzten Platz belegt das Elektrizitätswerk der Stadt Zürich mit einer Vergütung von nur 7,91 Rappen.
Natürlich sind Besitzer von Solaranlagen an das jeweilige örtliche Elektrizitätswerk gebunden und können nicht wählen. Die Tarife sind dennoch wichtig zu wissen. Mit ihrer Hilfe wird kalkuliert, wie lange es dauert, bis sich die eigene Solaranlage amortisiert.