Ständeratskommission will Coronazustupf für SBB reduzieren
SBB sollen einen reduzierten Kapitalzuschuss erhalten, um Coronaschulden abzubauen.
Die SBB sollen für den Schuldenabbau einen einmaligen Kapitalzuschuss erhalten. Die Finanzkommission des Ständerats (FK-S) will den vom Nationalrat beschlossenen Betrag von 1,15 Milliarden Franken auf 600 Millionen Franken kürzen. Die FK-S fällte diesen Entscheid im Entwurf zur Änderung des SBB-Gesetzes mit Stichentscheid des Präsidenten Jakob Stark (SVP/TG), wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten.
Über den Antrag wird nun die federführende Verkehrskommission (KVF-S) und danach die kleine Kammer diskutieren. Die knappe Mehrheit will den ausserordentlichen und einmaligen Kapitalzuschuss des Bundes an die SBB, der insbesondere dem Abbau der in der Coronakrise entstandenen Verschuldung der SBB dient, um 550 Millionen Franken kürzen. Sie ist der Ansicht, dass die SBB einen Teil der zwischen 2020 und 2022 im Fernverkehr erlittenen Verluste durch die in den Jahren vor und nach diesem Zeitraum erwirtschafteten Gewinne in diesem Sektor ausgleichen sollen.
Weitere Änderungen vorgeschlagen
Die Finanzkommission beantragt weitere Änderungen in der Vorlage. So spricht sie sich mit acht zu einer Stimme bei zwei Enthaltungen dafür aus, das geltende Recht zur Finanzierung von Investitionen ausserhalb der Infrastruktur beizubehalten. Konkret soll die derzeitige Praxis des Bundes, der SBB zur Deckung ihres Finanzierungsbedarfs Tresoreriedarlehen zu gewähren, fortgesetzt werden.
In den Augen der Mehrheit bietet es im Vergleich zur bisherigen Praxis keinen Mehrwert, einen Schwellenwert einzuführen, ab dem Darlehen über den Bundeshaushalt gewährt werden, wie es in der Mitteilung hiess. Die Vergabe von Tresoreriedarlehen sei bereits an strenge Bedingungen geknüpft. Die neue Praxis würde das System komplizierter machen, da sich die Investitionsfinanzierung je nach Höhe der Nettoverschuldung der SBB unterschiede.