Studierende hadern mit AHV-Pflichtbeitrag
Auch Studierende sind gegenüber der AHV beitragspflichtig. Der dreistellige Betrag sowie die administrativen Mängel sorgen aber für reichlich Unmut.
![AHV Studierende](https://c.nau.ch/i/pd9ar/900/ahv-studierende.jpg)
Das Wichtigste in Kürze
- Auch Studierende sind gegenüber der AHV beitragspflichtig.
- Der dreistellige Betrag bereitet aber gerade während Corona viele Sorgen.
- Auch die administrativen Mängel bei der AHV sorgen für Unmut.
Nau.ch-Leser Cyrill M.* staunte nicht schlecht, als er letzte Woche die Aufforderung zur Zahlung seiner Sozialversicherungsbeiträge bekam. Allein für das letzte Jahr muss der Informatik-Student 520.80 Franken zahlen – und das bis Ende Monat!
«Ich, genauso wie viele meiner Kollegen, haben die Rechnung in diesem Jahr zum ersten Mal erhalten», erklärt der 22-Jährige gegenüber Nau.ch. «Wir waren alle sehr überrascht, da wir noch der Meinung waren, dass es für Studierende keinen AHV-Pflichtbeitrag gibt.»
Tatsächlich aber sind Studierende ab dem 1. Januar nach Vollendung des 20. Altersjahres gegenüber der AHV beitragspflichtig. Aktuell liegt der Mindestbetrag bei 496 Franken zuzüglich Verwaltungskosten.
Eine Menge Geld, findet Cyrill – gerade in Zeiten von Corona. «Ich persönlich habe einen Nebenjob im IT-Bereich, der im letzten Jahr sehr sicher war», gesteht der junge Student. Viele in seinem Umfeld hätten aber ihren Nebenjob verloren. Für sie sei diese «unerwartete Rechnung» eine grosse Belastung.
«Viele können diesen AHV-Pflichtbeitrag nicht zahlen.»
![Nebenjob](https://c.nau.ch/i/vAmpD/900/nebenjob.jpg)
Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) hält gegenüber Nau.ch aber fest, dass es sich bei der 1. Säule «um eine solidarisch getragene Sozialversicherung» handle. «Für ihre Beiträge geniessen die Studierenden den entsprechenden Versicherungsschutz und haben Anspruch auf die entsprechenden Versicherungsleistungen – und das für eine tiefe Prämie.»
Entsprechend erachtet das BSV den geltenden Pflichtbeitrag als «sinnvoll, vernünftig, wirksam und auch für Studierende günstig.»
AHV hat keinen Zugriff auf bereits geleistete Beiträge
Aber nicht nur die Höhe des Betrags sei das Problem, erklärt M. Der Berner nervt sich auch daran, dass bereits geleistete Beiträge nicht automatisch abgezogen werden. Stattdessen werden die Studierenden gebeten, bei bereits geleisteten Beiträgen eine Kopie des Lohnausweises oder eine Arbeitsbestätigung einzuschicken. «Dies generiert sowohl für mich als auch für meinen Arbeitgeber unnötigen Aufwand», nervt sich M.
Auf Anfrage, warum «die AHV» geleistete Beiträge denn nicht erkenne, erhielt Nau.ch trotz mehrfacher Nachfrage keine Antwort. Auf dem erwähnten Schreiben wird allerdings begründet: «Die AHV wird dezentral, d. h. von zahlreichen verschiedenen Ausgleichskassen durchgeführt.» Aus diesem Grund sei ihr auch nicht bekannt, ob bereits AHV-Beiträge abgerechnet wurden.
![Bargeld](https://c.nau.ch/i/Xmk8vBynVwlD216LOY0J9p74QbG0oK9WZreqPa3d/900/bargeld.jpg)
«Dass die Rechnung ausgestellt wurde, ohne einbezahlte Beiträge abzuziehen, weckt in mir Zweifel an der Zuverlässigkeit unseres AHV-Systems», resümiert Cyrill. Für ihn wäre die Rechnung an sich kein Problem, sofern die Beträge korrigiert und die Zahlungsfrist verlängert würden.
*Name der Redaktion bekannt