Swatch empört über vorläufigen Lieferstopp
Der Uhrenhersteller hat Ärger mit der Wettbewerbskommission (Weko). Swatch will nur noch an ausgewählte Kunden liefern.
Das Wichtigste in Kürze
- Swatch hat Ärger mit der Wettbewerbskommission.
- Der Uhrenhersteller will mechanische Uhrwerke nur noch an ausgewählte Kunden liefern.
- Deshalb untersagt die Weko jegliche Lieferungen, welche nicht an KMUs gehen.
Die Wettbewerbskommission (Weko) will nicht, dass Swatch ab Januar ihre mechanischen Uhrwerke an ausgewählte Kunden ausserhalb der Swatch Group liefert. Bisher lieferte die Swatch-Tochter ETA an alle Uhrenhersteller.
Deshalb darf der Uhrenhersteller ab Januar vorläufig ausser an Kleinbetriebe gar keine Uhrwerke mehr an Kunden ausserhalb der Gruppe liefern. «Die Lieferungen werden aus faktischen Gründen vorläufig ausgesetzt», teilte die Weko am Donnerstag mit.
Hintergrund ist eine Vereinbarung aus dem Jahr 2013. Weil ETA damals eine marktbeherrschende Position hatte, verpflichtete die Weko das Unternehmen dazu, an alle Uhrenanbieter zu liefern.
Konkurrenz soll sich etablieren
Gleichzeitig einigten sich der Uhrenhersteller und die Weko darauf, diese Lieferungen bis Ende 2019 zurückzufahren. Damit sich Konkurrenz etablieren kann. Die Belieferung von Kleinbetrieben war von der Regelung ausgenommen. Die Vereinbarung sollte Ende 2019 auslaufen.
Es gebe Anhaltspunkte, dass sich die Marktverhältnisse nicht so entwickelt hätten wie angenommen, schreibt die Weko nun. Abschliessend könne sie das aber erst im Sommer 2020 beurteilen.
Swatch ist empört über den Entscheid der Weko
Der Uhrenhersteller reagierte empört auf den Weko-Entscheid. Der Markt habe sich grundlegend geändert. ETA sei nicht mehr Marktführer. Vielmehr stelle ein Konkurrent - Sellita - heute doppelt so viele Uhrwerke her wie ETA.
«Die Voraussetzungen für ein Lieferverbot sind nicht gegeben», so Swatch. Die Weko verdränge ETA damit faktisch vom Markt. Swatch bekräftigte, dass ETA seine Lieferungen fortsetzen wolle - allerdings nur an selbst ausgewählte Kunden. Der Uhrenhersteller behalte sich vor, Schadenersatz zu beanspruchen.