Swisscom bleibt für Grundversorgung im Fernmeldebereich zuständig
Für die Grundversorgung im Fernmeldebereich bleibt die Swisscom bis mindestens Ende 2031 zuständig. Grund: Nur sie ist daran interessiert.
Das Wichtigste in Kürze
- Swisscom bleibt bis 2031 für für die Fernmelde-Grundversorgung zuständig.
- Einzig die Swisscom war an der Erbringung dieser Dienstleistung interessiert.
Die Swisscom bleibt bis mindestens Ende 2031 für die Grundversorgung im Fernmeldebereich zuständig. Dies hat die Eidgenössische Kommunikationskommission (ComCom) entschieden. Sie hat der Swisscom die entsprechende Konzession erteilt.
Einzig die Swisscom sei an der Erbringung der Grundversorgung mit Fernmeldediensten interessiert, heisst es in einer Mitteilung der ComCom vom Dienstag.
Dies habe eine Interessenabklärung bei den grössten Anbieterinnen auf dem Schweizer Markt gezeigt.
Der Bundesrat hatte Mitte Dezember bei der Revision der Verordnung über die Fernmeldedienste den Inhalt der Grundversorgung ab 2024 definiert.
Ab diesem Zeitpunkt könne die Grundversorgungskundschaft grundsätzlich zwischen dem bisherigen Internetzugangsdienst mit einer Download- und Uploadgeschwindigkeit von zehn Megabit beziehungsweise ein Megabit pro Sekunde und dem neuen Internetzugang mit achtzig respektive acht Megabit pro Sekunde wählen.
Die Umsetzung der Grundversorgung erfolge technologieneutral. So könne die Grundversorgungskonzessionärin bei Bedarf auch mit mobilen oder satellitengestützten Lösungen Erschliessungen vornehmen.