Tiefere Mieten: Zwei Drittel können sich freuen
Dank einer Zinssenkung der Schweizerischen Nationalbank können bald zwei Drittel aller Mieter eine Mietsenkung verlangen.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Mietpreise in der Schweiz sind im Laufe der Jahre immer weiter gestiegen.
- Eine Zinssenkung der Nationalbank könnte dies für gut zwei Drittel der Mieter aber ändern.
- Dies teilte die Zürcher Kantonalbank am Freitag mit.
Die Mietpreise in der Schweiz kennen nicht nur die Richtung nach oben. Rund zwei Drittel der Mieter können laut der Zürcher Kantonalbank bald eine Mietsenkung verlangen. Grund dafür ist die jüngste Zinssenkung der Schweizerischen Nationalbank (SNB).
Nachdem die SNB im September den Leitzins und damit die Finanzierungskosten zum dritten Mal in diesem Jahr gesenkt hat, können viele Mieter auf eine baldige Senkung des Referenzzinssatzes hoffen, wie die Zürcher Kantonalbank (ZKB) in der jüngsten Ausgabe ihres «Immobilienbarometer 3. Quartal 2024» schrieb. Der Referenzzinssatz ergibt sich aus dem Durchschnittszinssatz aller vergebenen Hypotheken. «Wir gehen davon aus, dass es spätestens im März 2025 so weit ist», hiess es in der Meldung weiter.
Allerdings könnten nur Mieter, deren Mietvertrag mindestens auf dem aktuellen Referenzzins beruhe, auch eine Mietzinssenkung verlangen. Wer bereits die beiden Referenzzinssatzerhöhungen im Portemonnaie gespürt habe, werde dann immerhin von einer Mietsenkung profitieren. Dies treffe auf rund ein Drittel der Miethaushalte zu, die dann zumindest einen Teil der Erhöhung zurückfordern können.
Nicht alle Mietsenkungen eingefordert
Insgesamt sollten rund zwei Drittel der Miethaushalte demnächst die Möglichkeit einer Mietreduktion haben. Zusätzlich zu jenem Drittel der Mieterschaft, deren Mietzins zuletzt erhöht wurde, dürfte nämlich ein gleich grosser Bruchteil existieren, der eine Senkung verlangen könne, weil in der Vergangenheit nicht alle Mietsenkungen eingefordert worden seien, schreibt die ZKB.
In der Vergangenheit haben laut der ZKB institutionelle Vermieter häufiger Mietzinserhöhungen weitergegeben als private Vermieter. Im vergangenen Quartal hätten beispielsweise lediglich 7 Prozent der Privatvermieter eine Mieterhöhung weitergegeben gegenüber 13 Prozent bei Pensionskassen, Versicherungen und Immobilienfonds.
Ein Grund dafür sei, dass institutionelle Vermieter in der Vergangenheit auch häufiger Referenzzinssenkungen weitergegeben hätten und daher eher erhöhungsberechtigt waren, hielt die ZKB weiter fest.