Unternehmen müssen Ad-hoc-Mitteilungen über Meldeplattform abgeben
An der Schweizer Börse kotierte Unternehmen müssen ab Januar kursrelevanten Mitteilungen immer über die Meldeplattform «Connexor Reporting» einreichen. Ende Jahr endet eine Übergangphase.
Das Wichtigste in Kürze
- In der Übergangsphase, die seit dem 1. Oktober läuft, können Emittenten von primärkotierten Beteiligungsrechten die Ad-hoc-Mitteilungen auch noch auf dem bislang üblichen Weg - also per E-Mail - einreichen.
Ab 1. Januar 2022 sind dann alle Mitteilungen zwingend über die Meldeplattform einzureichen, wie die SIX Exchange Regulation (SER) am Dienstag mitteilte.
Die Neuerung sei «aus Sicherheits- und Vertraulichkeitsgründen verfügt» worden, hatte ein Sprecher der Börsenbetreiberin SIX Ende September kurz vor der Einführung auf Anfrage der Nachrichtenagentur AWP gesagt. Sollte das Programm allerdings aus technischen Gründen ausfallen, müssen die Mitteilungen wieder über E-Mail an die SER übermittelt werden, wie es am Dienstag weiter hiess.
Die Emittenten von Derivaten, Anleihen, Wandelrechten, kollektiven Kapitalanlagen sowie sekundärkotierten Beteiligungsrechten können ihre Mitteilungen weiterhin per E-Mail an das Regulierungsorgan der Schweizer Börse senden.