Unternehmen wollen Ukraine-Flüchtlinge behalten
Laut einer Umfrage hat fast jedes zehnte Unternehmen eine geflüchtete Person aus der Ukraine angestellt. Die Hauptmotivation ist solidarischer Natur.
Das Wichtigste in Kürze
- Neun Prozent der Schweizer Unternehmen haben eine ukrainische Person angestellt.
- Jetzt fordern die Arbeitgeber, den Schutzstatus S und das Aufenthaltsrecht zu verlängern.
- Insgesamt sind die Unternehmen mit ihren Angestellten aus der Ukraine zufrieden.
Seit März dieses Jahres sind rund 60'000 Menschen aus der Ukraine in die Schweiz geflüchtet. Schnell war für die Behörden klar: Diese sollen arbeiten können, wenn sie dies wünschen. Jetzt, im Spätsommer, sind gemäss Angaben des Bundes etwa zehn Prozent der erwerbsfähigen Ukrainerinnen und Ukrainer angestellt.
Der Arbeitgeberverband wollte es aber genauer wissen und hat eine Studie zur Situation von Ukraine-Geflüchteten im Arbeitsmarkt in Auftrag gegeben. Befragt wurden 376 Unternehmen in der Deutsch- und Westschweiz vom Forschungsinstitut Sotomo.
Grosse Solidarität der Unternehmen
Neun Prozent der Unternehmen gaben an, schon eine Person mit dem Schutzstatus S angestellt zu haben. Neun weitere hatten dies geplant oder hätten den Prozess gestartet, um eine geflüchtete Person aus der Ukraine anzustellen.
Von diesen sagt eine deutliche Mehrheit (85 Prozent), mit der angestellten Person zufrieden zu sein. Aber nur etwa 24 Prozent wollen noch weitere Ukrainerinnen und Ukrainer beschäftigen. Rund die Hälfte macht dazu keine Angabe oder weiss es schlicht nicht.
Als Grund geben die Hälfte der Arbeitgeber an, einen solidarischen Beitrag zur Situation der ukrainischen Geflüchteten leisten zu wollen. Weiter soll aber auch der Fachkräftemangel in der Schweiz ausschlaggebend gewesen sein. Zudem geben 30 Prozent beziehungsweise 28 Prozent an, die ukrainischen Arbeitskräfte seien hoch qualifiziert und motiviert. Nur acht Prozent sagen, es sei aufgrund der tiefen Lohnansprüche der Geflüchteten.
Bund soll Aufenthaltsrecht der Ukrainer verlängern
Die grösste Hürde für die Erwerbstätigkeit von ukrainischen Personen ist nach wie vor die Sprachbarriere. 45 Prozent der Unternehmen sagen, sie aufgrund dessen nicht anstellen zu wollen. Andere Unternehmen teilen auch mit, aktuell keinen Bedarf zu haben (32 Prozent) oder, dass die Qualifikationen mangelhaft seien (26 Prozent).
Was der Arbeitgeberverband besonders betont, ist die fehlende Perspektive der Personen mit S-Status. 16 Prozent der Unternehmen sagen, dies hindere sie daran, Ukrainerinnen oder Ukrainer anzustellen.
Da das Aufenthaltsrecht der Schutzbedürftigen auf ein Jahr befristet sei, könnten die Angestellten nur noch rund ein halbes Jahr arbeiten. Die Mehrheit der befragten Firmen, die eine geflüchtete Person unter Vertrag haben, unterstütze daher eine Verlängerung des Aufenthalts (81 Prozent).
Mehr Sprachkurse für Ukraine-Flüchtlinge
Aus Sicht des Verbands wäre es daher begrüssenswert, diesen Schritt vonseiten der Behörden zu tätigen. Die Integration liesse sich mittels Praktika und Lehrstellen vorantreiben und intensivieren.
Aufgrund der Sprachbarriere sind es vor allem Unternehmen aus dem Gastro-, Sozial- sowie Gesundheitsbereich, die keine ukrainischen Personen anstellen. Auch deshalb ist wohl die am meisten genannte Forderung an Bund und Kantone, Sprachkurse besser zu fördern (62 Prozent). Weiter wird aber auch die aktivere Rolle des RAV bei der Registrierung und Vermittlung gewünscht.
Es gibt jedoch auch Wünsche an den Verband selbst: Etwa, dass geeignete Praktika oder Trainee-Programme geschaffen werden. Oder auch Lehren sowie Vorlehren.