Zürcher Börsenkenner wegen Insiderhandels verurteilt
Das Bundesstrafgericht hat einen 53-jährigen Zürcher Finanzfachmann wegen Insiderhandels bei der Fusion der Zementhersteller Lafarge und Holcim zu einer Busse von 7800 Franken verurteilt. Bei fünf weiteren angeklagten «Ereignissen» schloss das Gericht auf Freispruch.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein Zürcher Finanzfachmann muss eine Busse von 7800 Franken zahlen. Bei fünf weiteren angeklagten «Ereignissen» schloss das Gericht auf Freispruch.
- Das Bundesstrafgericht beschuldigt den 53-Jährigen aufgrund von Insiderwissen bei der Fusion der Zementhersteller Lafarge und Holcim Profit geschlagen zu haben.
- Woher der Angeklagte genau seine Informationen hatte, konnte die Bundesanwaltschaft nicht ermitteln.
Die Bundesanwaltschaft (BA) hatte dem Zürcher Finanzfachmann vorgeworfen zwischen Januar 2013 und April 2014 vor sechs «Ereignissen» des Zementunternehmens Holcim in Geschäfte mit Derivaten und Aktien investiert zu haben. Den grossen Gewinn für sich, seine Lebenspartnerin und drei seiner Kunden erzielte der Mann aber erst durch die Fusion von Holcim mit dem Unternehmen Lafarge (Nau berichtete).
Das Bundesstrafgericht hielt bei der Entscheidverkündung am Dienstag fest, die klare Indizienkette vor der Fusion zeige, dass der Finanzfachmann aufgrund von Insiderwissen Aktien gekauft hatte. Er habe das Kurssprungpotential klar ausgenützt. Als nicht plausibel erachtet das Gericht, dass der Zürcher nur aufgrund von Gerüchten investiert habe.
Während das Bundesstrafgericht die Indizienkette im Fall der Fusion als nachgewiesen erachtet, hält es sie in den fünf weiteren angeklagten Fällen als nicht stichfest.
Insider nicht bekannt
Die Bundesanwaltschaft hatte für den 53-Jährigen eine bedingte Freiheitsstrafe von 14 Monaten beantragt. Der Prozess am Bundesstrafgericht in Bellinzona fand Anfang November statt.
Damals führte die BA aus, dass der Finanzfachmann seine Holcim-Geschäfte auf der Basis von Informationen von einer Quelle aus dem Inneren des Unternehmens tätigte. Um wen es sich bei dieser Quelle gehandelt haben soll, konnte die Bundesanwaltschaft nicht ermitteln. Aus diesem Grund handelte es sich um einen Indizienprozess.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.