Online Händler sollen Mehrwertsteuer nicht mehr umgehen können

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Bern,

Der Bundesrat will das grenzüberschreitende Online-Shopping weiter einschränken, damit die Händler die Mehrwertsteuer nicht mehr umgehen können.

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Ein Online-Shopper kauft auf einer Webseite ein. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Nächstes Jahr treten neue Regeln in Kraft, die das Online-Shopping im Ausland verteuern.
  • So soll verhindert werden, dass die Händler die Mehrwertsteuer nicht mehr umgehen können.

Der Bundesrat will die Regeln für den grenzüberschreitenden Online-Handel weiter verschärfen, um Ausfälle bei der Mehrwertsteuer zu verhindern. Er beantragt dem Parlament, eine Motion von Ständerat Beat Vonlanthen (CVP/FR) anzunehmen.

Online-Shopping auf ausländischen Webseiten wird immer beliebter. 2017 haben Personen in der Schweiz 23 Prozent mehr aus dem Ausland bestellt als im Vorjahr. Nächstes Jahr treten neue Regeln in Kraft, die das Online-Shopping im Ausland verteuern dürften.

Vonlanthen genügt dies nicht. Die Situation sei nach wie vor unbefriedigend, schreibt er zu seinem Vorstoss. Das Finanzdepartement habe die Problematik erkannt und eine Arbeitsgruppe eingesetzt. Mit der Motion wolle er diese Aktivitäten unterstützen und die Zielrichtung definieren.

Vonlanthen will den Bundesrat beauftragen, Massnahmen zu treffen, um ausländische Online-Marktplätze und Dienstleistungsplattformen bei Lieferungen oder Dienstleistungen in die Schweiz der Mehrwertsteuer zu unterstellen. Die Massnahmen sollen dazu beitragen, Missbräuche zu verhindern.

Steigende Ausfälle

Ohne zusätzliche Massnahmen drohe die Gefahr, dass die Mehrwertsteuerausfälle in den kommenden Jahren stark steigen würden, schreibt Vonlanthen. Die im internationalen Vergleich hohe Mehrwertsteuer-Freigrenze von 65 Franken bei Online-Verkäufen vom Ausland in die Schweiz führe an sich schon zu einer Wettbewerbsverzerrung.

Es sei daher umso wichtiger, das systematische Ausnutzen der Freigrenzen zulasten der Schweizer Händler so weit wie möglich einzuschränken. Als möglichen Ansatz nennt Vonlanthen eine Haftung oder Deklarationspflicht der Online-Plattformen für Verkäufe, die über sie abgewickelt werden.

Der am Donnerstag veröffentlichte Antrag des Bundesrates, die Motion anzunehmen, enthält keine Begründung.

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