Aarau: Einsatz von mobilen Aussenheizungen in der Innenstadt
Der Stadtrat Aarau hat die befristete Änderung der Verordnung über die Nutzung des öffentlichen Raums in der Innenstadt verabschiedet.
Der Regierungsrat hat am 8. Dezember 2020 eine Regelung verabschiedet, die auf kantonaler Ebene den temporären Einsatz mobiler Heizungen im Freien von Restaurant- und Barbetrieben für zulässig erklärt. Die Regelung gilt ab dem 18. Dezember bis zum 30. Juni 2021.
Um den Einsatz von mobilen Heizungen, u. a. Heizpilze, auch in der Innenstadt zu ermöglichen, ist für den gleichen Zeitraum zusätzlich eine Anpassung der städtischen Verordnung über die Nutzung des öffentlichen Raums in der Innenstadt notwendig. Diese hat der Stadtrat an seiner Sitzung vom 14. Dezember 2020 beschlossen.