Aargau: 200 Verfahren wegen Covid-Betrugs eingeleitet
Im Kanton Aargau haben die Strafverfolgungsbehörden bislang mehr als 200 Strafverfahren wegen unrechtmässig bezogenen Covid-19-Krediten bearbeitet.
Von den über 200 Betrugsverdachtsverfahren habe bisher ein Viertel, mehrheitlich einfache Verfahren, erledigt werden können, hiess es an einem Point de Presse am Freitag, 2. September 2022, vor den Medien in Buchs AG. Die Deliktsumme beläuft sich gemäss Angaben von Adrian Schulthess, Leiter der kantonalen Staatsanwaltschaft, auf 25 Millionen Franken.
Die Staatsanwaltschaft sperre nicht verwendete Geldbeträge oder stelle sie umgehend sicher. Da die Beträge von beschuldigten Personen oft gar nicht für den Erhalt der Unternehmensexistenz benötigt worden seien, bestünden Chancen, zumindest einen Teil der Gelder wieder eintreiben zu können, hielt Schulthess fest.
Hinweise zu auffälligen Transaktionen oder Strafanzeigen erhält die Staatsanwaltschaft von Banken, vom Konkursamt und von den Bürgschaftsgenossenschaften. Nach diesen Verdachtsmeldungen prüfe die Staatsanwaltschaft insbesondere die Umsatzzahlen der betroffenen Unternehmen, hiess es.
Im Verlauf der Ermittlungen werde der Sachverhalt geklärt und geprüft, ob weitere strafbare Handlungen vorlägen. So seien neben dem Tatbestand des Betrugs auch allfällige Urkundenfälschungen und Geldwäschereihandlungen sowie Konkursdelikte zu prüfen. Die fallführenden Mitarbeitenden der Staatsanwaltschaft werteten die oft sehr umfangreichen Daten in enger Zusammenarbeit mit den polizeilichen Mitarbeitenden aus.
Seit Juli ermitteln Polizei und Staatsanwaltschaft
Im weiteren Verlauf der Ermittlungen werden die an den Delikten beteiligten Personen von Polizei und Staatsanwaltschaft befragt und mit dem Sachverhalt konfrontiert. Sind die Tatbestände erfüllt, wird je nach Strafmass Anklage beim zuständigen Gericht erhoben.
Seit Anfang Juli ermittelt ein Team aus Staatsanwaltschaft und Kantonspolizei in Buchs gemeinsam. Das Kantonsparlament hatte Anfang Jahr einen Kredit von 3,1 Millionen Franken bewilligt, um den zusätzlichen Aufwand für die strafrechtliche Verfolgung bewältigen zu können. Der Kredit finanziert 6,7 zusätzliche Stellen. Das Parlament hatte den vom Regierungsrat beantragten Kredit von 4,6 Millionen Franken jedoch gekürzt.
Die schnelle Bearbeitung der Betrugsverfahren ist gemäss Justiz- und Polizeidirektor Dieter Egli (SP) wichtig, um die Glaubwürdigkeit des Rechtsstaats gegenüber den vielen ehrlichen Hilfebeziehenden zu bewahren. Der überwiegende Teil der Unternehmen habe während der Covid-19-Pandemie zu Recht Wirtschaftshilfen beansprucht. Das sei gerechtfertigt und überlebensnotwendig gewesen.