Leinenpflicht im Wald und am Waldrand in Buchs AG
Wie die Gemeinde Buchs AG berichtet, gilt vom 1. April bis 31. Juli 2024 wieder eine Leinenpflicht im Wald und am Waldrand aufgrund der Brut- und Setzzeit.
Mit dem Frühling beginnt auch die Zeit der jungen Tiere im Wald. Vom 1. April bis 31. Juli 2024 gilt deshalb die gesetzliche Leinenpflicht für Hunde.
Aus Rücksicht auf die Wildtiere soll zudem auf Aktivitäten in der Dämmerung und in der Nacht im Wald und am Waldrand verzichtet werden.
Im Frühling ist das Erwachen der Natur im Wald besonders gut zu beobachten. Doch gerade in dieser Zeit brauchen die Wildtiere im Wald einen besonderen Schutz.
Den Wald tagsüber geniessen
Sie sind trächtig oder mit der Brut und Aufzucht ihrer Jungen beschäftigt. Zum Schutz der Wildtiere gilt deshalb im Wald und am Waldrand vom 1. April bis am 31. Juli die Leinenpflicht für Hunde.
Alle Besucher des Walds sind während dieser Zeit gebeten, aus Rücksicht auf die Wildtiere und vor allem die bodenbrütenden Vögel die Waldwege nicht zu verlassen und den Wald tagsüber zu geniessen.
In der Nacht und in der Dämmerung sind die Wildtiere besonders aktiv und sollen nicht gestört werden.