Nach Kritik: Keine direkte Einreichung des Lohnausweises
Arbeitgebende müssen im Kanton Aargau den Lohnausweis ihrer Angestellten weiterhin nicht direkt bei der Steuerbehörde einreichen.
Arbeitgebende müssen im Kanton Aargau den Lohnausweis ihrer Angestellten weiterhin nicht direkt bei der Steuerbehörde einreichen. Nach Kritik von SVP und FDP sowie Wirtschaftsverbänden zieht der Regierungsrat seinen Vorschlag zurück.
Es werde «zurzeit» auf die direkte Einreichung des Lohnausweises verzichtet, schreibt der Regierungsrat in der am Freitag veröffentlichten Botschaft zur Teilrevision des Steuergesetzes. Die Zeit sei dafür offenbar noch nicht reif.
Man werde die Massnahme «zu einem späteren Zeitpunkt erneut prüfen». Der Regierungsrat wollte mit der direkten Einreichung des Lohnausweises nach eigenen Angaben einen weiteren Schritt in Richtung Digitalisierung des Steuerwesens vornehmen. In neun Kantonen müssen die Arbeitgebende die Lohnausweise direkt den Steuerbehörden zusenden.
In der Anhörung stützten CVP, SP, Grüne, GLP und EVP den Plan des Regierungsrats. SVP, FDP, BDP und EDU wollten davon nichts wissen. Die Wirtschaftsverbände und der Verband Aargauer Gemeindeschreiberinnen und Gemeindeschreiber lehnten den Vorschlag ebenfalls ab.
Die Befürworter sprachen von einem richtigen Schritt in Richtung Digitalisierung und Optimierung der Abläufe. Die Gegner machten ein ungerechtfertigtes Misstrauen gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern aus. Die Pflicht zur Einreichung des Lohnausweises solle bei den Steuerpflichtigen bleiben und nicht an die Unternehmen delegiert werden.
Mit Grundpfandrecht gegen Steuerverlust
Mit der Teilrevision des Steuergesetzes soll der Aargau überdies als letzter Kanton ein gesetzliches Grundpfandrecht für die Sicherung der Steuern aus Liegenschaftsverkäufen einführen. Der Regierungsrat will so verhindern, das Gemeinden und der Kanton Steuerverluste aus dem Verkauf von Liegenschaften erleiden.
Er schlägt ein einfaches Verfahren vor. Der Käufer soll sich auf einfache Weise absichern können, indem er einen Teil des Kaufpreises direkt an die Steuerbehörde bezahlt. Begleicht der Verkäufer seine Grundstücksteuern nicht, wird der überwiesene Betrag dafür verwendet.
Die Einführung des gesetzlichen Grundpfandrechts wurde in der Anhörung von allen Parteien gutgeheissen - mit Ausnahme von FDP und SVP. Aus der Sicht der Befürworter soll die längst fällige Lücke geschlossen werden. Die Gegner sprachen von einem Perfektionismus sowie von einer Beschränkung der Liquidität des Verkäufers.