Schneeballsystem: Aargauer wegen Betrugs in Millionenhöhe verurteilt
Ein kompliziertes Firmen-Konstrukt soll widerrechtlich Millionen erbeutet haben. Nun hat das Bezirksgericht Aarau sein Urteil gefällt.
Das Wichtigste in Kürze
- Im Bezirksgericht Aarau wurde über einen Finanzbetrug verhandelt.
- Der Angeklagte wurde zu einer Freiheitsstrafe von 30 Monaten verurteilt.
- Zudem fallen für den Angeklagten Kosten von mindestens 1,4 Millionen Franken an.
Im Bezirksgericht Aarau wurde drei Tage lang über einen Wirtschafts-Krimi verhandelt. Der Angeklagte soll ein Schneeballsystem aufgebaut haben und mit diesem mehrere Millionen verdient haben. Darüber berichtet die «Aargauer Zeitung».
Die Firma API Telecom AG, um die das Schneeballsystem aufgebaut wurde, wurde bereits 2003 gegründet. Gerade Zeugen hatten daher Mühe, sich an jedes einzelne Ereignis zu erinnern.
Zu Beginn soll das Unternehmen des Angeklagten erfolgreich gewesen sein. Als dann aber Swisscom die Zusammenarbeit wegen eines Steuerstrafverfahrens gegen die API Telecom beendete, stand die Firma vor dem Aus. Das Konstrukt, welches daraufhin aufgebaut wurde, ist nur schwer nachzuvollziehen.
Undurchsichtige Geldflüsse und Firmenstruktur
Zeitweise bestand das Netz aus bis zu 20 Firmen, die ständig den Sitz wechselten und umbenannt wurden. Zudem wurden Gelder hin und her geschoben und Immobilien umgebucht oder firmenintern viel zu billig verkauft. Wie die «Aargauer Zeitung» berichtet, waren die Firmen in der Appentwicklung sowie auf dem Aktien- und Immobilienmarkt aktiv.
Das Urteil des Bezirksgerichtes sieht eine Haftstrafe für den Angeklagten vor. Verurteilt wurde er unter anderem wegen mehrfacher Urkundenfälschung und Misswirtschaft. Das Gericht räumte jedoch ein, dass in diesem Fall das Beschleunigungsgebot nicht eingehalten wurde. In der Strafmasssetzung wurde zudem auch berücksichtigt, dass der Angeklagte in einzelnen Punkten freigesprochen wurde.
Urteil: Freiheitsstrafe und hoher Schadensersatz
Das Urteil lautet schlussendlich: 30 Monat Freiheitsstrafe, bei 24-monatigem bedingtem Vollzug. Doch damit nicht genug der Strafe, denn der Angeklagte sieht sich noch mit einigen Forderungen konfrontiert. Auch wenn einzelne Forderungen auf den Zivilweg überwiesen wurden, muss der Angeklagte mindestens 1,4 Millionen Franken Schadensersatz zahlen.
Weder die Staatsanwaltschaft noch die Verteidigung haben das Urteil gekriegt, dass sie in erster Linie wollten. Nun steht beiden Parteien die Möglichkeit zu, das Urteil vor das Obergericht zu ziehen.