Unterkunft für minderjährige Asylsuchende in Windisch wird eröffnet

Wie der Kanton Aargau mitteilt, wird Anfang September 2023 die Unterkunft für unbegleitete minderjährige Asylsuchende in Windisch eröffnet.

Windisch AG
Auf diesem Gelände in Windisch AG soll als Zwischennutzung eine Asylunterkunft entstehen. Langfristig sollen die Häuser einem Neubau Platz machen. - Nau.ch

Das Staatssekretariat für Migration (SEM) hat dem Kanton Aargau bis Ende Juni 2023 insgesamt 150 unbegleitete minderjährige Asylsuchende (UMA) zugewiesen.

Bis Ende Jahr rechnet der Kantonale Sozialdienst (KSD) basierend auf den Prognosen des SEM mit weiteren rund 120 UMA-Zuweisungen.

Um den Bedarf an Plätzen zu decken, konnte der KSD durch Leistungsvereinbarungen mit der «Sofa Stiftung – Für Kinder, Jugendliche und Familien» (Windisch), dem Verein «Lernwerk» (Vogelsang/Gebenstorf) und Erweiterungen in bestehenden Unterkünften in Aarau und Unterentfelden über 100 zusätzliche Plätze schaffen.

Die Unterkunft kann 50 unbegleitete minderjährige Asylsuchende aufnehmen

Um alle vom Bund zugewiesenen UMA aufnehmen zu können, benötigt der KSD jedoch weitere Plätze.

Deshalb wird er die Unterkunft an der Mülligerstrasse 11 in Windisch Anfang September 2023 eröffnen. In der Unterkunft können künftig bis zu 50 UMA untergebracht werden.

Das Gebäude an der Mülligerstrasse 11 besteht aus 26 Wohneinheiten. Davon sind 22 Ein- und Eineinhalbzimmerwohnungen. 16 Wohnungen/Zimmer stehen zurzeit leer.

Andere sind noch bewohnt. Der KSD wird die Zwischennutzung der Liegenschaft als UMA-Unterkunft ab September 2023 starten.

Das Mitarbeiterteam zur Betreuung wird zurzeit rekrutiert

Die Belegung der freien Wohnungen erfolgt schrittweise und ist abhängig von den Zuweisungen durch das Staatssekretariat für Migration (SEM).

Der KSD ist zurzeit mit der Rekrutierung des Mitarbeiterteams, das die UMA rund um die Uhr auch an den Wochenenden betreuen wird, beschäftigt.

Die Gebäude an der Mülligerstrasse 13 und der Zelglistrasse 9 mit sechs Vier- und Viereinhalbzimmerwohnungen und einer Zweizimmerwohnung werden noch bewohnt und sind vorerst auch nicht Teil der Zwischennutzung.

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