Ein Einbahnregime gilt auf der Bernstrasse in Münsingen

Wie die Gemeinde Münsingen meldet, erfolgt die Sanierung der Bernstrasse von Februar bis Dezember 2024. Daher wird bis Ende 2024 ein Einbahnregime eingerichtet.

Blick vom Chutzen auf dem Belpberg auf Münsingen im Aaretal. - Münsingen
Blick vom Chutzen auf dem Belpberg auf Münsingen im Aaretal. - Münsingen - Nau.ch / Ueli Hiltpold

Von Februar 2024 bis Dezember 2024 wird die Bernstrasse saniert.

Da die Platzverhältnisse sehr eng sind und es täglich ein hohes Verkehrsaufkommen gibt, ist die Baustelle logistisch eine Knacknuss.

Bis Ende 2024 gilt daher ab sofort (Stand 6. Februar 2024) ein Einbahnregime.

In Fahrtrichtung Rubigen bleibt die Bernstrasse offen, für Fahrzeuge aus der Gegenrichtung steht die Entlastungsstrasse zur Verfügung.

Einbahnregime dank Entlastungsstrasse auf der Bernstrasse

Die Ortsdurchfahrt wird abschnittsweise saniert.

Das Tiefbauamt des Kantons Bern hat mit der Sanierung des Abschnitts «Bernstrasse» bis zur Inbetriebnahme der Entlastungsstrasse, ein kommunales Projekt, zugewartet.

Indem ein Teil des Verkehrs über die Entlastungsstrasse geführt wird, ist es möglich, die Bernstrasse während der Bauzeit einspurig offen zu lassen.

Von den Leitungen bis zum Strassenbelag

Die ersten Arbeitsschritte betreffen den Untergrund der Bernstrasse: Zahlreiche Leitungen werden ersetzt oder neu verlegt.

Für diese Arbeiten sind die InfraWerkeMünsingen und die Gemeinde Münsingen zuständig.

Anschliessend wird der Strassenraum saniert mit Verbesserungen für alle Verkehrsteilnehmenden.

Einige Elemente, die auf der Bernstrasse umgesetzt werden, gibt es heute schon beim Dorfkreisel, etwa das graue Band in der Mitte der Fahrbahn, blau markierte Querungszonen und Tempo 30.

Drei Arbeitsgruppen gleichzeitig im Einsatz

Am Schluss erhält die Bernstrasse noch einen neuen, lärmmindernden Belag.

Um die Arbeiten bis Ende 2024 bewältigen zu können, wird an mehreren Abschnitten und zeitweise mit drei Arbeitsgruppen gleichzeitig gearbeitet.

Allfällige Nachtarbeiten, Zufahrtsbehinderungen und temporäre Unterbrüche von Strom, Wasser, Telekommunikation und so weiter werden den Betroffenen frühzeitig angekündigt.

Die Baubeteiligten sind bemüht, die Unannehmlichkeiten möglichst gering zu halten. Bei Fragen zu den Bauarbeiten steht das Tiefbauamt des Kantons Bern zur Verfügung.

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