Oberdiessbach

Keine Umzonung des Vogt-Areals in Oberdiessbach

Die Vogt AG in Oberdiessbach hat gegen die geplante Umzonung ihres eigenen Areals Einsprache erhoben.

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Blick auf die Gemeinde Oberdiessbach. - Nau.ch / Ueli Hiltpold

Die Vogt AG hat gegen die geplante Umzonung ihres eigenen Areals Einsprache erhoben. Konkret verlangt die Firma, dass Bauten und Anlagen mit einer Bestandesgarantie geschützt werden.

Der Bestandesschutz soll sämtliche bisherigen wie auch künftige Nutzungen umfassen, die der Betrieb der Vogt AG Oberdiessbach mit sich bringt. Es handelt sich dabei um die einzige Einsprache gegen die Zonenplanänderung.

Für den Gemeinderat ist die Einsprache unverständlich. Seit 2016 wird das Areal mit einem Entwickler im Auftrag der Vogt AG und deren Eigentümer beplant.

Umzonung von den Eigentümern ausdrücklich gewünscht

Die Umzonung des nördlichen Arealteils in eine Zone mit Planungspflicht war von den Eigentümern ausdrücklich gewünscht worden. Auf dem Nordteil sollen wie im Südteil mittelfristig Wohnbauten entstehen. Mit der Einsprache bleibt diese Absicht für die Gemeinde fraglich.

Leider hat sich die Vogt AG im mehrjährigen Planungsverfahren nur sehr zurückhaltend geäussert. Die Gemeinde ihrerseits hat mehrmals auf die rechtlichen Konsequenzen der Umzonung aufmerksam gemacht.

Die Vogt AG wird mittelfristig einen neuen Standort beziehen, deshalb sei die Umzonung anzustreben. Dies haben sowohl die beauftragte Entwicklerfirma wie auch die Vertreter der Vogt AG wiederholt betont.

Sollte die Vogt AG am bisherigen Betriebsstandort bleiben wollen, hilft der Gemeinderat gerne mit, nötige Anpassungen an baurechtlichen Grundlagen auszuarbeiten. Das benötigt deutlich mehr Zeit als bis zur kommenden Gemeindeversammlung.

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