Mieterstreckung für die Mobilfunkantenne Salt in Rubigen
Der Gemeinderat Rubigen gewährt eine Mieterstreckung für die Mobilfunkantenne Salt bis zur Inbetriebnahme des neuen Standorts Thunstrasse 25a, längstens jedoch bis 31. Dezember 2021.
Der Mobilfunkanbieter Salt betreibt seit 1999 eine Mobilfunkantenne auf dem gemeindeeigenen Gebäude der Schulhausgasse 12 in Rubigen. In einem früheren Entscheid hat der Gemeinderat beschlossen, den Mietvertrag auf den 31.12.2019 zu kündigen.
Er war und ist der Meinung, dass in einem derart sensiblen Bereich Gemeindeliegenschaften als Antennenstandort nicht zur Verfügung gestellt werden sollen. Für den Ersatzstandort der Antenne auf einem Privatgrundstück, Thunstrasse 25a, läuft zurzeit das Baubewilligungsverfahren.
Aufgrund möglicher Einsprachen und der notwendigen Bauzeit kann der neue Standort nicht mehr in diesem Jahr in Betrieb genommen werden. Von einer möglichen Netzlücke wären sämtliche Salt-Kunden in Rubigen betroffen.
Die Firma Salt hat deshalb dem Gemeinderat ein Mieterstreckungsgesuch eingereicht. Der Gemeinderat hält an der Kündigung im Grundsatz fest. Er ist aber bereit, zugunsten der Rubiger Salt-Kunden eine Mieterstreckung zu gewähren.
Er hat deshalb folgenden Beschluss gefällt: Die Mieterstreckung wird gewährt bis drei Monate nach Inkrafttreten der Baubewilligung für den Ersatzstandort Thunstrasse 25a, jedoch längstens bis 31. Dezember 2021.