Rubigen bringt «Obstgarten» zur öffentlichen Mitwirkungsauflage
Wie die Gemeinde Rubigen mitteilt, findet am 17. März 2022 in der Aula Rubigen ein öffentlicher Mitwirkungsanlass bezüglich der ZPP D «Obstgarten» statt.
Der Gemeinderat Rubigen bringt gestützt auf Art. 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Zone mit Planungspflicht (ZPP) D «Obstgarten» zur öffentlichen Mitwirkungsauflage.
Die Unterlagen zur ZPP D «Obstgarten» liegen vom 4. März 2022 bis und mit am 21. März 2022 in der Gemeindeverwaltung auf. Die Unterlagen können ebenfalls auf der Webseite der Gemeinde Rubigen eingesehen werden.
Am 17. März 2022 um 19.30 Uhr findet in der Aula Rubigen ein öffentlicher Mitwirkungsanlass statt, zu dem alle Interessierten herzlich eingeladen sind.
Mitwirkungen können mündlich am Mitwirkungsanlass vom 4. bis am 21. März 2022 schriftlich via Webseite, per Mail oder per Post an Gemeindeverwaltung Rubigen eingegeben werden. Mehr Informationen über die Mitwirkungen gibt es an der Webseite der Gemeinde.
Zur Geschichte
Die Bevölkerung von Rubigen stimmte am 28. November 2021 über die ZPP «Obstgarten» ab. Die Vorlage wurde mit 51,7 Prozent zu 48,3 Prozent abgelehnt. Die Vorlage umfasste die Einführung einer neuen ZPP und damit die Anpassung des Baureglements und des Zonenplans.
Nach der abgelehnten Abstimmung zur ZPP «Obstgarten» (nachgenannt: ZPP 1.0) nahm der Gemeinderat eine umfassende Auslegeordnung vor und prüfte mögliche Vorgehensvarianten für die Mobilisierung des eingezonten Baulands. Dabei berücksichtigt wurden einerseits die vorgebrachten Argumente der Abstimmungsgegner, andererseits auch die strategischen Ziele der Gemeinde Rubigen.
Übergeordnetes Ziel des Gemeinderats ist es, eine für die Gemeinde gewinnbringende und zeitgleich genehmigungsfähige planerische Lösung zu erarbeiten.