Uttigen: Zuweisungsplanung für Schutzräume
Wie die Gemeinde Uttigen informiert, erfolgt die Schutzraumzuweisung dann, wenn von einer Gefährdung der Bevölkerung ausgegangen wird.
Die Zuweisungsplanung für die Schutzräume wird im Kanton Bern im Bedarfsfall auf Anweisung des Kantons von den regionalen Zivilschutzorganisationen vorgenommen und kommuniziert. Der Angriff von Russland richtet sich gegen die Ukraine.
Nach Beurteilung des Kantons ist eine kriegerische Auseinandersetzung auf dem Gebiet der Schweiz nach wie vor unwahrscheinlich. Aus diesem Grund wurde die Zuweisungsplanung für Schutzräume im aktuellen Fall nicht ausgelöst.
Allfällige Fragen kann die Bevölkerung von Uttigen an die ZSO Thun-Westamt per Mail, [email protected] oder [email protected], richten. Die E-Mailanfragen werden innerhalb einer Woche beantwortet. Für weitere Informationen wird auf die Webseite vom Bundesamt für Zivilschutz und auf die Webseite vom Amt für Bevölkerungsschutz vom Kanton Bern verwiesen.