Bonstetten

Räumliches Entwicklungsleitbild Bonstetten-Wettswil genehmigt

Gemeinde Wettswil
Gemeinde Wettswil

Knonaueramt,

Das gemeinsam erarbeitete räumliche Entwicklungsleitbild Bonstetten-Wettswil wurde zur Vernehmlassung verabschiedet.

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Ein Terminkalender mit Kugelschreiber. (Symbolbild) - Pixabay

Wie der Gemeinderat in der Ausgabe vom 21. Juni 2022 berichtet hat, haben die beiden Gemeinden Wettswil a.A. und Bonstetten, vertreten durch einen Planungsausschuss aus den beiden Gemeinden, in den letzten Monaten ein gemeinsames räumliches Entwicklungsleitbild (REL) erarbeitet. Begleitet wurden diese Arbeiten durch die Planar AG, Zürich.

Das REL zeigt auf, wie sich die räumliche Dorfstruktur bis zum Jahr 2040 entwickeln soll. Dabei wurde bewusst eine überkommunale Perspektive eingenommen, da die beiden Gemeinden in einem engen räumlichen Bezug zueinanderstehen und grossräumliche Entwicklungen der einen Gemeinde, die Entwicklung der anderen Gemeinde und umgekehrt beeinflussen.

Diese Gesamtschau ist abgestimmt auf die übergeordneten Grundlagen von Bund, Kanton und Region sowie nebengeordnete Planungen und Konzepte der Gemeinden. Das REL ist für Grundeigentümer nicht verbindlich, sondern nur für die Behörden. Erst mit der späteren Revision der Nutzungsplanung werden die Ziele grundeigentümerverbindlich umgesetzt.

Das REL bildet jedoch eine wichtige Grundlage für die weiteren ortsplanerischen Massnahmen und die Siedlungsentwicklung der Politischen Gemeinde Wettswil a.A. Aus diesem Grund wird die breite Bevölkerung zur ordentlichen Mitwirkung eingeladen.

Informationsveranstaltungen zum Entwicklungsleitbild

Dazu werden in beiden Gemeinden gemeindespezifische Informationsveranstaltungen durchgeführt. Für die Wettswiler Bevölkerung findet diese am Montag, 26. September 2022, um 20 Uhr im Mehrzwecksaal Ägerten statt. Es folgt eine separate Einladung in alle Haushaltungen. Anschliessend ist die Bevölkerung zur elektronischen Mitwirkung eingeladen.

Der Planungsausschuss wird die Mitwirkungsbeiträge circa im Oktober oder November 2022 auswerten und das REL bereinigen, damit die definitive Fassung bis Ende Jahr durch den Gemeinderat verabschiedet werden kann.

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