Wie die Gemeinde Rifferswill informiert, bleibt vom 1. Juli 2023 bis 31. Oktober 2023 infolge von Bauarbeiten die vorübergehende Verkehrsanordnung in Kraft.
Landschaftsfoto Rifferswil.
Landschaftsfoto Rifferswil. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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Die temporäre Verkehrsanordnung wird vom 1. Juli bis voraussichtlich 31. Oktober 2023 dauern.

Das allgemeine Fahrverbot auf der Ausserfeldstrasse (an der Kreuzung Ausserfeldstrasse/Geissbühlstrasse) wird, für die Zeit der Bauarbeiten am Uferweg des Jonenbachs ab 1. Juli bis voraussichtlich 31. Oktober 2023 und der damit verbundenen Umleitung des Fussgänger- und Fahrradverkehrs über die Ausserfeldstrasse, temporär für Fahrräder aufgehoben.

Die Missachtung der Signalisation wird als Übertretung von Artikel 27 Absatz 1 des Bundesgesetzes vom 19. Dezember 1958 über den Strassenverkehr gestützt auf dessen Artikel 90 bestraft.

Rekurs kann erhoben werden

Gegen diese Verkehrsanordnung kann während der Rekursfrist bei der Kontaktstelle Rekurs erhoben werden.

Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und so weit möglich beizulegen.

Einem allfälligen Rekurs wird die aufschiebende Wirkung entzogen.

Die Verkehrsanordnungen haben eine Rechtsmittelfrist von 30 Tagen. Der Ablauf der Frist erfolgt am 14. August 2023. Die Kontaktstelle ist der Statthalteramt Affoltern.

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