Allschwil BL: Unfall mit Velo - Autofahrer haut einfach ab!

Am Sonntag kollidierten auf der Baslerstrasse in Allschwil BL ein Auto und ein Velo. Die Velofahrerin wurde dabei verletzt. Die Polizei sucht Zeugen.

fahrrad velo glattal
Ein Fahrradfahrer auf einem Veloweg. (Symbolbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • In Allschwil BL kollidierte am Sonntag ein Autofahrer ein mit einem Velo.
  • Der unbekannte Autofahrer entfernte sich nach der Kollision von der Unfallstelle.
  • Die 62-jährige Velofahrerin musste verletzt ins Spital gebracht werden.
  • Die Kantonspolizei Basel-Landschaft sucht Zeugen.

Am Sonntagnachmittag, kurz vor 14.30 Uhr, ereignete sich auf der Baslerstrasse in Allschwil, Höhe Verzweigung Baslerstrasse/Spitzwaldstrasse, eine Kollision zwischen einem Personenwagen und einem Fahrrad.

Gemäss den bisherigen Erkenntnissen der Polizei Basel-Landschaft fuhr eine 62-jährige Velofahrerin auf der Baslerstrasse in Richtung Allschwil Dorf.

Bei der Verzweigung Baslerstrasse/Spitzwaldstrasse beabsichtigte sie nach links in die Spitzwaldstrasse abzubiegen.

Gleichzeitig beabsichtigte ein Personenwagen, welcher in die gleiche Richtung fuhr, die Fahrradlenkerin zu überholen.

Die Kantonspolizei sucht Zeugen

In der Folge kam es zu einer Streifkollision zwischen den beiden Fahrzeugen. Der Autofahrer entfernte sich anschliessen unerlaubt vom Unfallort.

Die Fahrradlenkerin zog sich beim Sturz Verletzung zu und musste sich in Spitalpflege begeben. Gemäss Aussagen der Fahrradlenkerin handelt es sich um einen weissen Personenwagen mit einem schwarzen Streifen über dem Tankdeckel.

Die Polizei Basel-Landschaft sucht zur Klärung des genauen Unfallherganges Zeugen. Personen, welche das Unfallgeschehen beobachtet haben, werden gebeten, sich bei der Einsatzleitzentrale in Liestal, Tel. 061 553 35 35, zu melden.

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Kommentare

User #1871 (nicht angemeldet)

Laut vielen Autofahrern sind Velofahrer und Fussgänger grundsätzlich schuld, wenn etwas passiert. Dieses Problem nennt man auch Selbstgerechtigkeit. Man sitzt am längeren Hebel und macht das Recht des Stärkeren geltend. Das ist ein Irrtum. Es gilt das Strassenverkehrsgesetz. Auf die schwächeren Verkehrsteilnehmer ist Rücksicht zu nehmen. Auch dann, wenn sie sich fehlbar verhalten. Auch dafür ist das Gesetz zuständig und nicht der Autofahrer.

User #3927 (nicht angemeldet)

In Allschwil braucht es umbedingt mehr Polizei presents bei den Autofahrern. Die fahren an Zebra Streifen vorbei obwohl 4 Leute warten, fahren zu schnell und haben dann noch das Gefühl im recht zu sein. Das war eins der ersten dinge die mir aufgefallen sind als wir dort hinzogen

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