Wegen Corona sind in Uri keine Fasnachtsumzüge möglich
Im Kanton Uri kann an der Fasnacht zwar die Katzenmusik durch die Gassen ziehen, Umzüge sind aber nicht möglich. Dies hat der kantonale Sonderstab Covid-19 am Freitag bekannt gegeben.
Die Urner Fasnacht 2022 solle stattfinden, teilte der Sonderstab mit. Die Einschränkung folgte schon im nächsten Satz: «Dies unter der Bedingung, dass die geltenden Vorgaben der eidgenössischen und kantonalen Gesetzgebung eingehalten werden.»
Stattfinden kann damit die Strassenfasnacht mit ihren allgemein zugänglichen Konzerten im Freien. Darunter würden insbesondere die Katzenmusikkonzerte fallen, hiess es in der Mitteilung.
Für Fasnachtsaktivitäten im Freien gibt es keine zahlenmässige Beschränkung. Es gilt weder eine Zertifikatspflicht noch eine Maskenpflicht. Die Veranstalterinnen und Veranstalter müssen somit auch keine Kontrollen durchführen.
Organisierte Fasnachtsumzüge mit über 300 Teilnehmerinnen und Teilnehmer können nicht stattfinden, weil sie derzeit nicht bewilligt werden können. Diverse Umzüge, so in Altdorf und Erstfeld, sind indes bereits von den Organisatorinnen und Organisatoren abgesagt worden.
Für die Innenräume der Gastronomie gelten unverändert die 2G- respektive 2Gplus-Vorschriften. Auch bei Fasnachtsparties müssten die geltenden Vorschriften eingehalten werden, erklärte der Sonderstab.
In Stein gemeisselt sind die Vorgaben nicht. Verschlechtere sich die epidemiologische Lage, könnten die Rahmenbedingungen angepasst werden, teilte der Sonderstab mit. Er wies zudem darauf hin, dass ein freiwilliges Tragen einer Maske vor Ansteckungen schütze, wenn die Abstände während längerer Zeit nicht eingehalten werden könnten.