Altstätten bietet Förderbeiträge für die familien- und schulergänzende Kinderbetreuung. Anspruchsberechtige Eltern können ein Gesuch stellen.
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Mit der Verrechnungssteuer-Reform sollen Bund, Kantone und Unternehmen Zinskosten einsparen. (Symbolbild) - Keystone
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Anspruchsberechtigte Eltern mit einem steuerbaren Einkommen von weniger als 100'000 Franken können bei der Stadt Altstätten das Gesuch um Auszahlung eines Förderbeitrags nach dem Gesetz über Beiträge für die familien- und schulergänzende Kinderbetreuung stellen. Das vollständige Gesuchformular ist bis Ende Oktober 2021 beim Sozialamt einzureichen.

Das St. gallische Gesetz über Beiträge für familien- und schulergänzende Kinderbetreuung regelt seit diesem Jahr die Verteilung von jährlich gesamthaft fünf Millionen Franken zur Senkung der Drittbetreuungskosten der Eltern.

Verantwortung liegt in der jeweiligen Gemeinde

Im Zuge der Umsetzung dieses Gesetzes hat der Kanton St. Gallen den Gemeinden, welche ein entsprechendes Gesuch eingereicht haben, die im Budget vorgesehenen Gelder zur Verteilung ausbezahlt. Nun liegt es in der Verantwortung der jeweiligen Gemeinden, die erhaltenen Gelder an die anspruchsberechtigten Familien auszubezahlen.

Der Prozess zur Prüfung der Anspruchsberechtigung startet mit der Einreichung des Gesuchformulars inklusive der notwendigen Beilagen, welche auf der Website der Stadt Altstätten zum Download bereitstehen.

Wofür werden die Gelder ausgerichtet

Die Beiträge werden für die familien- und schulergänzende Kinderbetreuung ausgerichtet. Diese umfasst die Betreuung von Kindern im Alter bis zwölf Jahre im regelmässigen institutionellen Rahmen in:

Kindertagesstätten (z.B. Krippe KJH Bild), Einrichtungen der schulergänzenden Betreuung (privat oder öffentlich, z.B. Hort, Mittagstisch) und Tagesfamilien.

Nicht dazu gehören punktuelle Betreuungsangebote wie Spielgruppen, nicht-institutionelle wie beispielsweise Grosseltern, Nannys, Babysitting, Familienberatung oder dauerhafte Betreuungsangebote in der Form von Pflegefamilien.

Welche Unterlagen einzureichen sind

Nötig ist ein ausgefülltes und unterschriebenes Gesuchformular, Rechnungskopien bzw. Zusammenstellung der Kinderbetreuungskosten Oktober 2020 bis September 2021 sowie die letzte definitive Steuerveranlagungsberechnung.

Es werden die Auslagen von Oktober 2020 bis Ende September 2021 berücksichtigt. Das vollständige Gesuch inkl. Beilagen ist bis spätestens 31. Oktober 2021 an das Sozialamt Altstätten, Rathausplatz 2, 9450 Altstätten, einzureichen.

Das Gesuch wird im Laufe des Monats November 2021 geprüft. Bis spätestens Ende November werden alle Personen und Familien, die einen Beitrag beantragt haben, schriftlich über die Höhe der Auszahlung informiert.

Falls zur Berechnung der Subventionen keine oder unvollständige Angaben geliefert werden, entfällt der Anspruch. Es besteht im Allgemeinen kein Rechtsanspruch auf Auszahlung der Subventionen.

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