Ersatzwahl - Sekundarschulpflege Kreis Marthalen

Ersatzwahl eines Mitgliedes / eines Präsidenten bzw. einer Präsidentin der Sekundarschulpflege Kreis Marthalen, für den Rest der Amtsdauer 2018 - 2022.

dokument
Amtliche Dokument sollen öffentlich zugänglich werden. (Symbolbild) - Keystone

Gestützt auf die Wahlanordnung vom 5. Juli 2019 ist für die Ersatzwahlwahl eines Mitgliedes und eines Präsidenten bzw. einer Präsidentin der Sekundarschulpflege Kreis Marthalen innert der festgesetzten Frist folgender Wahlvorschlag eingereicht worden:

Mitglied und Präsident (neu)

Spalinger Roger, 1974, Feinmechaniker, Fohlochstrass 5b, Marthalen, parteilos

In Anwendung von Art. 8 der Schulgemeindeordnung und § 53 des Gesetzes über die politischen Rechte wird dieser Wahlvorschlag amtlich bekannt gegeben. Gleichzeitig wird hiermit eine neue Frist von sieben Tagen, das heisst bis am 6. September 2019 angesetzt.

Der Vorschlag kann während dieser Zeit ergänzt, geändert oder zurückgezogen, aber es können auch neue Wahlvorschläge beim Gemeinderat Marthalen, 8460 Marthalen, eingereicht werden. Jeder Vorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten mit politischem Wohnsitz in den Gemeinden Benken, Marthalen, Rheinau und Trüllikon unterzeichnet werden.

Personen, die einen Wahlvorschlag unterzeichnen, geben Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Adresse (Ort, Strasse, Hausnummer), an und fügen ihre Unterschrift hinzu. Auf den Wahlvorschlägen ist für jede vorgeschlagene Person anzugeben: Name, Vorname und Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse, Heimatort.

Zudem kann angegeben werden: Rufname, Parteizugehörigkeit. Die wahlleitende Behörde erklärt die vorgeschlagenen Personen als gewählt, wenn nicht mehr Personen vorgeschlagen wurden als Stellen zu besetzen sind und zudem die provisorisch vorgeschlagenen mit den definitiv vorgeschlagenen Personen übereinstimmen (§ 54 Gesetz über die politischen Rechte).

Kommt eine Stille Wahl nicht zustande, findet am 17. oder 24. November 2019 eine Urnenwahl mit einem leeren Wahlzettel statt. Die öffentlich zur Wahl vorgeschlagenen Personen werden auf einem den Wahlunterlagen beiliegenden Beiblatt aufgeführt (§ 55 Gesetz über die politischen Rechte). Ein allfällig notwendiger zweiter Wahlgang wird auf 9. Februar 2020 angeordnet.

Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften des Gesetzes über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs beim Bezirksrat Andelfingen, 8450 Andelfingen, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

Mehr zum Thema:

Kommentare

Weiterlesen

a
6 Interaktionen
Blackout
Brian Keller
404 Interaktionen
Hartes Verdikt

MEHR AUS WINTERTHUR

Winterthur
sdf
214 Interaktionen
38 Sekunden
FC Winterthur
7 Interaktionen
Klartext