Gemeinde Laufen-Uhwiesen passt die Bürgerrechtsgebühren an
Wie die Gemeinde Laufen-Uhwiesen bekannt gibt, wurde der neue Gebührentarif in Bezug auf die Bürgerrechtsgebühren zum 1. Juli 2023 in Kraft gesetzt.
Der Gemeinderat Laufen-Uhwiesen hat an seiner Sitzung vom 4. Juli 2023, gestützt auf die Gebührenordnung, den Gebührentarif in Bezug auf die Bürgerrechtsgebühren angepasst und per 1. Juli 2023 in Kraft gesetzt.
Der angepasste Gebührentarif liegt bei der Gemeindeverwaltung zur Einsicht auf.
Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Andelfingen in Andelfingen, schriftlich Rekurs erhoben werden.
Die im Doppel einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.