In Laufen-Uhwiesen gilt absolutes Feuerverbot
Wie die Gemeinde Laufen-Uhwiesen mitteilt, gilt ab dem 28. Juli 2022 ein Verbot für Feuer im Freien und für das Abbrennen von Feuerwerk; auch für den 1. August.
Seit Wochen herrscht im Sommer 2022 in der Region trockenes und heisses Wetter ohne nennenswerte Niederschläge. Der Wald und die Landwirtschaftsflächen sind ausgetrocknet. Beim Abbrennen von Feuerwerk anlässlich der Bundesfeier und beim Entfachen von Feuern im Freien besteht deshalb ein erhöhtes Risiko von Wald- und Flächenbränden.
Bereits ein Funkenwurf eines Grillfeuers oder ein unachtsam weggeworfenes Zündholz könnte zu einem Feuer führen, das sich rasch ausbreitet. Diese Gefahr verschärft sich mit jedem Tag.
In Absprache mit allen relevanten Organen und den Nachbargemeinden hat die Gemeinde Laufen-Uhwiesen ein Feuerverbot und ein Verbot für das Abbrennen von Feuerwerk auf dem gesamten Gemeindegebiet ab Donnerstag, 28. Juli 2022, 12 Uhr, erlassen.
1. August-Feuerwerk ist nicht erlaubt
Es dürfen keine Grill-, Lager- oder 1. August-Feuer im Freien unabhängig vom Abstand zum Wald gemacht werden und es darf weder am 1. August 2022 noch an den Tagen davor und danach Feuerwerk abgebrannt werden. Das Wegwerfen von glühenden oder brennenden Gegenständen wie Zigaretten ist verboten.
Für kontrolliertes Grillieren mit Gas- oder Elektrogrills in Siedlungsgebieten gilt das Feuerverbot nicht. Dennoch ist auch hier grösste Vorsicht geboten und funktionierende Löschvorrichtungen sind bereitzustellen.
Bei starkem Wind soll auf das Benützen von Gas- oder Elektrogrills verzichtet werden. Die Gemeinde Laufen-Uhwiesen bittet die Bevölkerung dringend, sich an das Verbot zu halten,