Wie die Gemeinde Laufen-Uhwiesen informiert, werden die Mehrwertsteuersätze für die Zusatzfinanzierung erhöht. Die Ablesung findet neu Ende November statt.
Das Dorfzentrum der Gemeinde Laufen-Uhwiesen.
Das Dorfzentrum der Gemeinde Laufen-Uhwiesen. - Nau.ch / Simone Imhof
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Bis anhin hat Gemeindearbeiter Felix Bernhard jeweils Mitte Jahr den Wasserverbrauch abgelesen.

Im Anschluss wurden die Liegenschaftengebühren (Wasser/Abwasser/Kehricht) gesamthaft in Rechnung gestellt.

Per 1. Januar 2024 werden die Mehrwertsteuersätze für die Zusatzfinanzierung der AHV von 2,5 Prozent auf 2,6 Prozent (Wasser) respektive von 7,7 Prozent auf 8,1 Prozent (Abwasser/Kehricht) erhöht.

Damit die Verrechnung korrekt erfolgen kann, müsste Ende Jahr eine zusätzliche Ablesung der Zählerstände gemacht werden.

Ablesung neu ab Ende November 2023

Die Finanzverwaltung nimmt diesen Umstand zum Anlass, für die Verrechnung der Liegenschaftengebühren inskünftig generell auf das Kalenderjahr umzustellen.

Die Ablesung der Zählerstände erfolgt neu Ende November 2023 und der Versand der Rechnungen Anfang Dezember 2023.

Die Ablesung Mitte Jahr entfällt.

Dies hat zur Folge, dass im Dezember 2023 die Gebühren für den Wasserverbrauch von knapp eineinhalb Jahren erhoben werden und die Rechnungen entsprechend höher ausfallen werden.

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