Laufen-Uhwiesen: Warum nach Holzschlag nicht aufgeräumt wird
Wie die Gemeinde Laufen-Uhwiesen mitteilt, sind gefallene Äste und Blätter voll mit Nährstoffen, die zur Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit beitragen.
Nach einem Holzschlag des Forstbetriebes bleiben jeweils Aste und Asthaufen zurück, was die Waldbesucher in Laufen-Uhwiesen gelegentlich irritiert. Einige von ihnen erinnern sich vermutlich an sauber aufgeräumte Wälder aus früheren Zeiten und ärgern sich über die heutige «Unordnung».
Ordnung ist eine menschliche Wertvorstellung, welche die Natur nicht kennt. Holz war lange der Rohstoff für Heizung und Kochherd, während Jahrhunderten wurden viele Waldprodukte sehr intensiv genutzt (Holz, Laubstreu, Früchte, Heilpflanzen et cetera). lm Wald gab es nichts, das «unnötig» liegen blieb.
lm Waldgesetz aus dem Jahr 1993 sind – gestützt auf wissenschaftliche Erkenntnisse – Bewirtschaftungsgrundsätze definiert. Demnach haben die Waldeigentümer den naturnahen Waldbau zu berücksichtigen sowie Boden, Flora und Fauna zu schonen.
Die nach einem Holzschlag zurückbleibenden Asthaufen sind Ausfluss dieses gesetzlichen Auftrages. Die in den verrottenden Blättern, Nadeln, Ästen und Rinden gespeicherten Nährstoffe werden durch Kleintiere und Mikroorganismen wieder in den natürlichen Stoffkreislauf zurückgeführt und tragen zur Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit bei.
Totholz hat eine grosse Bedeutung für die Biodiversität
Zudem bilden die Asthaufen und das Totholz die Lebensgrundlage für zahlreiche Pilze, lnsekten, Vögel und andere Kleintiere. Einige dieser Nützlinge sind auf der roten Liste der gefährdeten Arten des Bundesamtes für Umwelt aufgeführt.
Nicht zuletzt verschafft das Mosaik von Asthaufen und freien Stellen erwiesenermassen eine naturnahe «Kinderstube» für die natürliche Verjüngung der Waldvegetation. Dem Schutz von Boden, Flora und Fauna wird im modernen Waldbau mit der Erstellung von sogenannten Rückegassen Rechnung getragen.
Die für das Fällen und den Abtransport des Holzes notwendigen Fahrten haben auf diesen Maschinenwegen zu erfolgen. Das in früherer Zeit praktizierte Verbrennen des Schlagraums ist seit Längerem durch die Luftreinhalteverordnung verboten. Lediglich zur Bekämpfung von Schadenereignissen wie beispielsweise Käferbefall kann davon abgewichen werden.
Der Förster handelt nach besten Wissen und Gewissen
Wie man sieht, gelten auch im Forst (Wald) strenge Regeln und Gesetze. Dem Forstpersonal ist nicht freigestellt, wie sie den Wald bewirtschaften können. Die Bewirtschaftung hat im Einklang mit der Natur zu erfolgen.
Das Forstpersonal des Forstrevieres ist gewillt, den ihr übertragenen Auftrag pflichtbewusst und naturnah zu erfüllen. Für weitergehende Fragen stehen der Revierförster und der Forstreferent der Bevölkerung gerne zur Verfügung.