Parkraumbewirtschaftung Areal Schloss Laufen und Lauferfeld
Der Gemeinderat Dachsen und Verbände richten sich gegen die Parkraumbewirtschaftung «Parkraumbewirtschaftung Areal Schloss Laufen und Lauferfeld».

Der Gemeinderat Dachsen, der Zweckverband Friedhof Laufen und die evangelisch reformierte Kirchgemeinde Laufen am Rheinfall haben je einen Rekurs gegen den Beschluss der Gemeinde Laufen-Uhwiesen und die Verfügung der Baudirektion des Kantons Zürich betreffend dem Bauvorhaben «Parkraumbewirtschaftung Areal Schloss Laufen und Lauferfeld» der Baudirektion des Kantons Zürich beim Baurekursgericht des KantonsZürich eingereicht.
Die Rekurse richten sich nicht grundsätzlich gegen die geplante Parkraumbewirtschaftung als solche, sondern
- aus Sicht des Gemeinderates gegen die durch die Bewirtschaftung der Parkplätze zu erwartenden Beeinträchtigungen des Wohnquartiers Hölzli und gegen die Verkehrseinschränkungen auf der Gemeindestrasse zum Rheinfallweg und dem öffentlichen Parkplatz Rihalden
- aus Sicht des Zweckverbandes Friedhof Laufen gegen die durch das Bauvorhaben vorgesehene Beeinträchtigung des uneingeschränkten Zugangs (inkl. Parkierung) der Besucher und des Personals des Friedhofs Laufen zum Friedhof und zu den damit verbundenen Liegenschaften und Gebäuden und dass der Überlaufparkplatz entlang dem Rheinfallweg und der Rheinfallweg als solcher von der Parkraumbewirtschaftung auszuklammern ist
- aus Sicht der Kirchgemeinde gegen die uneingeschränkte Nutzung des Überlaufparkplatzes entlang dem Rheinfallweg. Es ist geplant, dass die Wegfahrt von diesen Parkplätzen über die enge Strasse zwischen Kirche und Friedhof erfolgen soll. Dies birgt ein hohes Gefahrenpotential für Kirchen- und Friedhofbesucher*innen.