Wie die Gemeinde Schlatt TG mitteilt, plant die SBB, den Bahnhof Schlatt bis 2027/2028 barrierefrei zu gestalten und bietet bis dahin einen Shuttle-Service an.
Das Ortszentrum der Gemeinde Schlatt im Zürcher Weinland.
Das Ortszentrum der Gemeinde Schlatt im Zürcher Weinland. - Nau.ch / Simone Imhof
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Gemäss Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) müssen alle Stationen des öffentlichen Verkehrs per 1. Januar 2024 barrierefrei zugänglich sein.

Die bauliche Anpassung ist im Zeithorizont 2027/2028 vorgesehen. Als organisatorische Ersatzmassnahme bietet die SBB ab 1. Januar 2024 einen Shuttle-Service/Rufbus an.

Für die Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG) ist im Bahnzugang grundsätzlich die SBB verantwortlich und trägt auch die anfallenden Kosten.

Das gilt am Bahnhof Schlatt sowohl für die Überbrückungsmassnahmen, welche die SBB für betroffene Personen kostenfrei bis zur baulichen Anpassung des Bahnhofes anbieten wird, als auch für die späteren Baumassnahmen selbst.

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