Neues Kinderbetreuungsgesetz ist in Heiden in Kraft getreten
Wie die Gemeinde Heiden mitteilt, können seit dem 1. Juni 2023 Beiträge für die ausserfamiliäre Kinderbetreuung beantragt werden.
Das Kinderbetreuungsgesetz und die dazu gehörende Verordnung traten per 1. Juni 2023 in Kraft.
Den Vollzug hat der Regierungsrat der SOVAR übertragen.
Eltern erhalten je nach massgebendem Einkommen und Beschäftigungsgrad Beiträge an die Kosten, die sie für die ausserfamiliäre Kinderbetreuung (Kindertagesstätte, Tagesfamilie oder schulergänzende Betreuungsangebote) aufwenden müssen.
Gesuche können über ein Online-Tool eingereicht werden
Gesuche um Beiträge können seit 1. Juni 2023 über ein Online-Tool direkt bei der SOVAR eingereicht werden.
Mit dem Inkrafttreten entfallen die bisherigen direkten Beitragssubventionen der Elternbeiträge für die KITA Wirbelwind.