Arbon

Arbon erhöht die Sicherheit am Knoten Roggwiler- und Pündtstrasse

Stadt Arbon
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Region Arbon,

Eine angepasste Signalisation soll als Sofortmassnahme die Sicherheit für die Verkehrsteilnehmer in Arbon in diesem Bereich verbessern.

Stadthaus Arbon.
Stadthaus Arbon. - Nau.ch / Miriam Danielsson

An der Strassenkreuzung bei McDonald's haben sich in der Vergangenheit zahlreiche Verkehrsunfälle ereignet. Allein in den letzten zehn Jahren registrierte die Kantonspolizei hier 19 Unfälle mit insgesamt zwei Todesopfern.

Besonders heikel ist das Einbiegen von der Pündtstrasse und von der Kupferwiesenstrasse in die zum Kantonsstrassennetz gehörende Roggwilerstrasse. Vor diesem Hintergrund hat das kantonale Tiefbauamt in Zusammenarbeit mit der Stadt Arbon eine Verkehrsstudie beauftragt, in welcher die Situation analysiert und Verbesserungsvorschläge dargelegt werden.

Abbiegen erweist sich als erhöhte Risikoquelle

Die Analyse zeigt, dass die Leistungsfähigkeit dieser Verzweigung erreicht ist und während der Abendspitze gar überschritten wird. Aufgrund des grossen Verkehrsvolumens bleiben für das Einbiegen von der Pündt- und der Kupferwiesenstrasse in die Roggwilerstrasse oft nur kurze Zeitfenster, was zu kritischen Situationen führen kann. Eine Reihe von ungünstigen Gegebenheiten vor Ort erhöht das Risiko zusätzlich.

Kein Linksabbiegen mehr möglich

Zur Entlastung der Situation ist als Sofortmassnahme eine Anpassung der Signalisation vorgesehen. Von der Pündtstrasse herkommend, sollen Fahrzeuge zwingend nach rechts in die Roggwilerstrasse einbiegen müssen. Ausserdem soll das Linkseinbiegen in die Pündtstrasse von Osten herkommend verboten werden, da sich dieses Manöver als besonders gefährlich erwiesen hat.

Der Arboner Stadtrat hat die vorgeschlagenen Sofortmassnahmen gutgeheissen. In einem nächsten Schritt wird das kantonale Tiefbauamt die Signalisation für die Sofortmassnahme im Rahmen eines Einwendungsverfahrens im Amtsblatt publizieren.

Betroffene können sich in diesem Verfahren äussern. Danach erfolgt die Verfügung durch das Departement für Bau und Umwelt des Kantons Thurgau und die Publikation mit Rechtsmittelbelehrung und Beschwerdemöglichkeit beim Verwaltungsgericht.

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