Arboner Stadtrat bewilligt Baugesuch für Metropol-Ersatz

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Wie die Stadt Arbon bekannt gibt, wurde nach umfassenden Abklärungen und Erwägungen der Firma HRS das Baugesuch für den Metropol-Ersatz bewilligt.

Hauptstrasse durch Arbon.
Hauptstrasse durch Arbon. - Nau.ch / Miriam Danielsson

Losgelöst von ihrem Projekt Riva hat die HRS Real Estate AG, Frauenfeld für den Metropol-Standort ein weiteres Bauprojekt ausgearbeitet und im Herbst 2022 der Arboner Bauverwaltung eingereicht.

Nachdem es auf Vollständigkeit geprüft worden war, lag dieses Alternativprojekt zum Riva im Spätsommer 2022 öffentlich auf.

Es umfasst 48 Eigentumswohnungen, hingegen keine öffentlichen Nutzungen wie etwa ein Restaurant oder Hotelzimmer.

Innerhalb der vorgegebenen Frist wurden sechs Einsprachen gegen das Baugesuch eingereicht. Bei einer nachträglichen Projektanpassung waren es deren zwei.

Prüfung auf geltendes Recht

Pflichtgemäss haben die Bauverwaltung der Stadt Arbon und der Stadtrat in seiner Rolle als Bewilligungsbehörde das eingegangene Baugesuch daraufhin geprüft, ob dieses geltendem Recht entspricht.

Ein eingereichtes Baugesuch ist unabhängig von parallellaufenden Planungsverfahren auf Basis des geltenden Rechts zu beurteilen.

Aufgrund der vorliegenden Abklärungen und Expertisen kommt der Stadtrat zum Schluss, dass das eingereichte Projekt der Regelbauweise entspricht und die Bewilligungsfähigkeit gegeben ist.

So hat der Stadtrat an seiner Sitzung vom 8. Mai 2023 das Gesuch bewilligt.

Frage nach der Notwendigkeit eines Gestaltungsplans

Da die Rechtsmittelfrist zu diesem Entscheid noch läuft, handelt es sich um ein laufendes Verfahren, weshalb keine materiellen Details kommuniziert werden können.

Im Verlaufe der letzten Wochen wurden in den Medien und der Öffentlichkeit verschiedentlich Meldungen zu diesem und anderen Verfahren publiziert.

Es bewegte vor allem die Frage nach der Notwendigkeit eines Gestaltungsplans und damit verbunden die Frage, ob mittels Gestaltungsplan bei einem Projekt nach Regelbauweise eine gastronomische Nutzung eingefordert werden kann.

Im Zusammenhang mit einem möglichen Gestaltungsplan wurde auch die Frage nach einem allfälligen fakultativen Referendum in den Raum gestellt.

Projekt wurde umfangreich geprüft

Nach umfangreichen Abklärungen und Erwägungen kommt der Stadtrat zum Schluss, dass das eingereichte Projekt der Regelbauweise entspricht und keine Voraussetzungen erfüllt sind, um einen Gestaltungsplan einzufordern.

Abklärungen haben gezeigt, dass für einen Gestaltungsplan, welcher den Rahmen der Regelbauweise beschreibt, kein fakultatives Referendum gefordert ist.

Schliesslich ist der Stadtrat der Auffassung, dass ohnehin im Rahmen eines allfälligen Gestaltungsplanes keine privatrechtlichen Nutzungen wie zum Beispiel ein Restaurantbetrieb explizit eingefordert werden können.

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