Notfalltreffpunkt in Roggwil TG wurde eingerichtet
Wie die Gemeinde Roggwil TG informiert, wurde beim Gemeindehaus ein Notfalltreffpunkt für die Bevölkerung eingerichtet.

Im Thurgau wurden Notfalltreffpunkte eingerichtet. In jeder Gemeinde ist mindestens einer verfügbar.
Im Krisenfall können Notfalltreffpunkte der Bevölkerung als Anlaufstellen für Informationen und Hilfe dienen.
In der Gemeinde Roggwil befindet sich der Treffpunkt beim Gemeindehaus.
Geopolitische Vorkommnisse, aber auch Naturereignisse wie Trockenheit und Hochwasser verlangen, dass der Kanton und die Gemeinden die Bevölkerung im Krisenfall unterstützen können.
Besserer Schutz im Ereignisfall
Auch die zunehmende Digitalisierung der Gesellschaft birgt Gefahren und macht diese verletzlich.
Um die Bevölkerung im Ereignisfall künftig noch besser zu schützen, führt der Kanton Thurgau in Zusammenarbeit mit den sechs regionalen Führungsstäben und den politischen Gemeinden flächendeckend Notfalltreffpunkte ein.
Notfalltreffpunkte können beispielsweise bei andauernden Trinkwassermangellagen als Abgabestellen für sauberes Trinkwasser fungieren.
Notfalltreffpunkte können als Sammelpunkte für Evakuierungen dienen
Bei Stromausfällen können Einwohner den Notfalltreffpunkt aufsuchen, um an verlässliche Informationen zu gelangen oder Notrufe abzusetzen.
Auch können Notfalltreffpunkte als Sammelpunkte für Evakuierungen dienen.
Die Bevölkerung wird im Ereignisfall über Sirenensignale und das Fernsehen und Radio (SRG) sowie die App «Alertswiss» informiert, wenn sie einen Notfalltreffpunkt aufsuchen kann oder soll.
Weil die Kommunikationsmittel gerade im Falle eines grossflächigen Stromausfalles (Blackout) teilweise nicht zur Verfügung stehen, wurde in den vergangenen Tagen jedem Haushalt eine Informationsbroschüre zugestellt.
Einrichtung eines passenden Notvorrats ist sinnvoll
Voraussetzung für die Bewältigung einer Krisenlage ist auch, dass sich die Bevölkerung selbstständig darauf vorbereitet.
Das bedeutet, dass ein auf den Haushalt zugeschnittener Notvorrat für mindestens drei Tage vorhanden ist und die richtigen Verhaltensweisen sowie der Standort des nächstgelegenen Notfalltreffpunkts bekannt sind.