Baar plant mehr Mitbestimmung für die Kommissionen
Wie die Gemeinde Baar angibt, wird am 27. November 2022 an der Urne eine neue Gemeindeordnung vorgelegt, die politische Zuständigkeiten und Kompetenzen regelt.

Die Gemeinde Baar pflegt seit vielen Jahren das sogenannte «Baarer Modell».
Dieses basiert auf starken Kommissionen, auf der weitreichenden Kontrollfunktion der Rechnungs- und Geschäftsprüfungskommission (RGPK) und auf einer breiten Mitwirkung der Bevölkerung an der Gemeindeversammlung und an der Urne.
Geregelt sind diese politischen Zuständigkeiten und Kompetenzen in der 2001 vom Stimmvolk verabschiedeten Gemeindeordnung.
In den letzten 20 Jahren wurden verschiedene Artikel über Motionen an Gemeindeversammlungen angepasst und damit das «Baarer Modell» geschärft.
Totalrevidierte Gemeindeordnung an der Urne
Nun legt der Gemeinderat am 27. November 2022 an der Urne eine totalrevidierte Gemeindeordnung vor.
Einer der Auslöser für die Urnenabstimmungsvorlage war ebenfalls eine Motion.
Die SP hat in ihrem Vorstoss «Finanzkompetenzen des Gemeinderats für den Erwerb von Immobilien» gefordert, dass der Gemeinderat Bauland, Liegenschaften oder Baurechte für bis zu fünf Millionen Franken kaufen kann, ohne die Bevölkerung einzubeziehen.
Die Motion wurde an der Gemeindeversammlung vom 15. September 2021 teilerheblich erklärt.
Bestimmungen widersprechen kantonalem Gemeindegesetz
Der Gemeinderat versprach damals, die Forderung im Rahmen einer Revision der Gemeindeordnung zu berücksichtigen.
Grund für die Überarbeitung der «Baarer Verfassung» ist zudem die Anpassung übergeordneten Rechts.
So widersprechen verschiedene Bestimmungen der Gemeindeordnung dem im Jahr 2013 revidierten kantonalen Gemeindegesetz.
Die RGPK wird gestärkt
Die Revision der Gemeindeordnung erfolgte in einem rund einjährigen Prozess, in den die Kommissionen, die Parteien, Verbände und Organisationen sowie interessierte Privatpersonen eingebunden worden sind.
Grundlage war eine Vernehmlassung, im Anschluss wurde das Vernehmlassungsresultat in verschiedenen Gesprächen mit den Parteien und der RGPK verfeinert.
«Nun liegt ein breit abgestützter Kompromiss vor, der einerseits die Kommissionen stärkt, der andererseits aber auch dem Gemeinderat etwas mehr Spielraum gibt», sagt Gemeindepräsident Walter Lipp.
Oberstes Organ der Gemeinde ist und bleibt der Souverän, der über Geschäfte an der Gemeindeversammlung oder an der Urne befindet.
Weitere Kompetenzen werden aufgeführt
Die Rechte und Pflichten der RGPK werden detailliert in der Gemeindeordnung verankert.
Lag bisher der Fokus auf der Finanzprüfung, werden in der totalrevidierten Gemeindeordnung zahlreiche weitere Kompetenzen explizit genannt.
So kann die RGPK zu Gemeinderatsbeschlüssen Stellung nehmen, zu Vorlagen Bericht erstatten und darin auch Anträge stellen.
Zudem kann sie gemeindliche Abläufe prüfen und erhält bei Liegenschaftskäufen und -verkäufen, bei Handänderungen und Notkrediten umfangreiche Mitspracherechte.
Politische Kommissionen werden gestärkt
«Damit optimieren wir das ‹Baarer Modell› und die politische Kontrolle», betont Walter Lipp.
Auch die politischen Kommissionen werden mit der Revision in ihrer Funktion gestärkt.
Sie können Traktandenvorschläge für Kommissionssitzungen einbringen, dem Gemeinderat Empfehlungen und Anträge unterbreiten und in Vorlagen zuhanden der Gemeindeversammlung oder der Urne Stellung nehmen und Anträge stellen.
Vorgesehen ist zudem ein Bereinigungsverfahren, sollten sich Kommission und Gemeinderat nicht einig sein.
Die Finanzkompetenzen des Gemeinderats werden angepasst
Mit der Revision der Gemeindeordnung werden die Finanzkompetenzen des Gemeinderats den aktuellen Gegebenheiten angepasst.
So soll der Gemeinderat neu Grundstücke mit einem Preis bis zu drei Millionen Franken in eigener Kompetenz erwerben können.
Beträge für Ausgaben werden nur leicht erhöht
Bis anhin lag diese Grenze bei zwei Millionen Franken. «Mit dieser moderaten Erhöhung gleichen wir den Anstieg der Bodenpreise und die Teuerung aus», erklärt Walter Lipp.
«Der Gemeinderat hat bewusst auf eine Erhöhung auf bis zu fünf Millionen Franken, wie die SP es in ihrer Motion gefordert hat, verzichtet.
Die Rechte des Souveräns und die Meinung der Stimmbevölkerung sind uns wichtig.»
Deshalb werden auch die Beträge für einmalige und wiederkehrende Ausgaben, die der Gemeinderat sprechen darf, nur leicht erhöht.
Neue Baarer Verfassung
Gänzlich gestrichen werden die Finanzlimiten für eine obligatorische Urnenabstimmung.
Diese sind gemäss Gemeindegesetz nicht zulässig. Das Gemeindegesetz schreibt vor, dass der Gemeinderat von Fall zu Fall abhängig von der Tragweite eines Geschäfts entscheidet, ob an der Urne oder an der Gemeindeversammlung entschieden wird.
«Mit der Revision der Gemeindeordnung erhalten wir eine neue Baarer Verfassung, die ideal auf unsere Gemeinde zugeschnitten ist» unterstreicht Walter Lipp.
«Der Gemeinderat empfiehlt deshalb, am 27. November ein Ja in die Urne zu legen.»