Baar

Baar ZG: Jugendlicher (13) fährt Senior (80) mit E-Scooter an

Zuger Polizei
Zuger Polizei

Region Baar,

Am Mittwoch hat ein junger E-Scooter-Lenker in Baar ZG einen älteren Mann auf dem Trottoir erfasst. Der 80-Jährige wurde erheblich verletzt.

Unfall mit E-Scooter
Baar: Senior von E-Scooter angefahren - Zuger Polizei

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Jugendlicher hat am Mittwoch einen 80-jährigen Fussgänger mit einem E-Scooter erfasst.
  • Der Fussgänger wurde dabei erheblich verletzt.
  • Der Jugendliche, sowie sein Vater, müssen sich vor der Justiz verantworten.

Am Mittwochmittag, kurz nach 12.30 Uhr, war ein 80-jähriger Fussgänger auf dem Trottoir beim Kreisel Neugasse und Weststrasse in Baar unterwegs. Dabei wurde er von einem Jugendlichen auf einem Elektro-Stehroller angefahren.

Der Senior wurde dabei erheblich verletzt und musste sich für mehrere Tage in Spitalpflege begeben.

Die Ermittlungen der Polizei ergaben, dass der beschuldigte Jugendliche keine Fahrberechtigung für den Elektro-Stehroller hat.

Auch der Vater des minderjährigen Lenkers wurde angezeigt

Denn er ist erst 13 Jahre alt und E-Scooter dürfen erst ab 14 Jahren mit der Mofaprüfung gefahren werden. Zudem war der Stehroller nicht für den Strassenverkehr zugelassen.

Der 13-Jährige muss sich bei der Jugendanwaltschaft wegen mehrerer Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz verantworten.

Angezeigt wurde auch der Vater des Jungen, weil er ihm den nicht vorschriftsgemässen Stehroller trotz fehlender Fahrberechtigung überlassen hatte. Der E-Scooter bleibt gemäss Anordnung der Jugendanwaltschaft sichergestellt.

Die Kantonspolizei erinnert an die Regeln für E-Scooter

Für E-Scooter mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h gelten die gleichen Regeln wie für Fahrräder. Das heisst, das Fahren auf dem Trottoir ist verboten.

Mit E-Scootern muss man auf Radwegen oder Fahrradstreifen fahren. Fehlt ein Fahrradstreifen, muss die Strasse benützt werden.

E-Scooter
E-Scooter-/ Trottinett im Strassenverkehr. (Symbolbild) - Nau.ch / Simone Imhof

Die E-Scooter müssen mit einer Vorder- und Hinterbremse, einem Rück- und Vorderlicht sowie einer Klingel oder Glocke ausgerüstet sein.

Jugendliche von 14 bis 16 Jahren benötigen den Führerausweis Kategorie G oder M, ab 16 Jahren ist kein Führerausweis erforderlich. Ein Kontrollschild ist nicht nötig.

Es dürfen nicht mehreren Personen auf einem E-Scooter zugleich unterwegs sein

Das Tragen eines Helms ist nicht obligatorisch. Aus Sicherheitsgründen wird aber empfohlen, einen Kopfschutz zu tragen.

Die E-Scooter sind für eine Person zugelassen, somit dürfen nicht zwei oder mehrere Personen gleichzeitig auf einem Fahrgerät unterwegs sein.

Beim Kauf ist zwingend darauf zu achten, ob das Trendfahrzeug für den Strassenverkehr zugelassen ist.

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