Steinhausen

In Steinhausen liegen drei revidierte Reglemente auf

Wie die Gemeinde Steinhausen informiert, wurden an der Sitzung vom 30. Oktober 2023 das Abwasser-, das Parkplatz- sowie das Strassenreglement überarbeitet.

Ausblick über Steinhausen.
Ausblick über Steinhausen. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel

Der Steinhauser Gemeinderat verabschiedet anlässlich der Sitzung vom 30. Oktober 2023 gleich drei Reglemente, die komplett überarbeitet wurden und gab sie zur öffentlichen Auflage frei.

Die drei Geschäfte sind Teil der gemeindlichen Ortplanungsrevision.

Überarbeitung Abwasserreglement

Das aktuelle Abwasserreglement der Gemeinde Steinhausen entspricht nicht mehr den modernen Anforderungen.

In der Gesamtrevision des Regelwerks, die sich auf das kantonale Musterabwasserreglement stützt, überarbeitet die Gemeinde die Errichtung von Abwasseranlagen, das Genehmigungsverfahren, den Betrieb und Unterhalt sowie die Finanzierung.

So ist etwa das Gebührenmodell nach dem Verursacherprinzip und kostendeckend aufgebaut.

Der Gemeinderat hat nun das neue Abwasserreglement aufgrund der Vorprüfung durch die kantonale Baudirektion und nach Berücksichtigung sämtlicher Vorbehalte verabschiedet.

Totalrevision Parkplatzreglement

Das Parkplatzreglement regelt die Erstellungspflicht und Ersatzlösungen von Parkfeldern für Fahrzeuge und Velos.

Es legt fest, in welchen Gebieten wie viele Parkfelder vorhanden sein müssen oder dürfen.

Das rechtskräftige Parkplatzreglement stammt aus dem Jahr 1995 und wurde nun im Zuge der Ortsplanungsrevision überarbeitet.

Totalrevision Strassenreglement

Das aktuell gültige Strassenreglement wurde vor 24 Jahren eingeführt.

Die in dieser Zeit durch die Gemeinde vorgenommenen baulichen Anpassungen hatten auch Auswirkungen auf die Verkehrslenkung und demzufolge auf das Strassenreglement.

Auch in der Praxis wurde deutlich, dass das Reglement Nachholbedarf aufweist und es einer Totalrevision bedarf.

Entwürfe liegen bis 11. Dezember öffentlich auf

Die drei bereinigten Entwürfe liegen nun von Donnerstag, 9. November 2023, bis und mit Montag, 11. Dezember 2023, öffentlich im Rathaus auf.

Während dieser Zeit können schriftliche Einwendungen erhoben werden.

Alle Unterlagen sowie viele weiterführende Informationen sind auch auf der Webseite der Gemeinde abrufbar.

Stimmbevölkerung entscheidet an der Urne

Läuft alles nach Plan, werden die drei Reglemente der Stimmbevölkerung im nächsten Jahr zur Abstimmung unterbreitet.

Werden sie angenommen, treten sie nach der Genehmigung der Baudirektion anfangs 2025 in Kraft.

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